Das Obergericht Nidwalden hat die superprovisorische Verfügung gegen die Veröffentlichung von TV-Nutzungsdaten aufgehoben. Dies teilte Mediapulse, welche die Daten erhebt, am Mittwoch mit.
Der Entscheid trete mit sofortiger Wirkung in Kraft, heisst es weiter. Einer Veröffentlichung der TV-Quoten für das Jahr 2013 stehe somit nichts mehr im Weg. Wann die Daten genau veröffentlicht werden, ist noch offen. Der Verwaltungsrat der Mediapulse werde in den kommenden Tagen über den Zeitpunkt der Veröffentlichung entscheiden.
Die TV-Nutzungsdaten sind seit Anfang Jahr unter Verschluss. Damals wurde die Erhebungsmethode geändert. Mehrere Fernsehsender, angeführt von 3+, bezeichneten die neue Methode als fehlerhaft. Sie wehrten sich gegen die Veröffentlichung der TV-Quoten, welche für den Werbemarkt entscheidend sind.
Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) war im Mai zum Schluss gekommen, dass das Messsystem gesetzeskonform sei. Es gebe keinen Grund, die Publikation der Daten zu unterbinden. Daraufhin erwirkte der Privatsender 3+ beim Obergericht Nidwalden eine superprovisorische Verfügung.