Medienplätze für Hoeness-Prozess in 27 Sekunden vergeben

Die 49 Medienplätze für den Prozess gegen FC-Bayern-Präsident Uli Hoeness wegen mutmasslicher Steuerhinterziehung sind innerhalb von 27 Sekunden vergeben worden.

Uli Hoeness an einem Spiel des FC Bayern München (Archiv) (Bild: sda)

Die 49 Medienplätze für den Prozess gegen FC-Bayern-Präsident Uli Hoeness wegen mutmasslicher Steuerhinterziehung sind innerhalb von 27 Sekunden vergeben worden.

Für die am Mittwoch vor einer Woche um Punkt 12.00 Uhr gestartete Akkreditierungsfrist sei am selben Tag um 12.00.27 Uhr auf dem E-Mailserver der Justiz das letzte Akkreditierungsgesuch eingegangen, das berücksichtigt werden konnte, teilte das Oberlandesgericht München am Mittwoch mit.

Insgesamt beantragten 454 verschiedene Medien und freie Journalisten Zugang zu dem am 10. März beginnenden Verfahren. Damit konnte der grösste Teil der Bewerber nicht berücksichtigt werden. Neben den 49 Plätzen für Journalisten gibt es 51 weitere Plätze, die frei zugänglich sind. Damit gibt es in dem Prozess genauso viele Plätze für die Öffentlichkeit wie im NSU-Prozess gegen Beate Zschäpe.

Lehren aus NSU-Prozess gezogen

Das Oberlandesgericht hatte für den Hoeness-Prozess Lehren aus dem chaotischen ersten Akkreditierungsverfahren für Journalisten im Prozess um den rechtsextremen NSU gezogen. So verteilte es zwar auch die Plätze im so genannten Windhund-Verfahren nach dem Motto, wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Anders als im vom Bundesverfassungsgericht korrigierten ersten Akkreditierungsverfahren für den NSU-Prozess kündigte das Oberlandesgericht diesmal aber den Beginn der Akkreditierungsfrist vorher an.

Ausserdem bildete das Gericht von Anfang an für einen Teil der Medienplätze Untergruppen, die sich etwa nach Nachrichtenagenturen, Radio- und Fernsehsender und sonstige Medien sowie der Herkunft der Medien aus dem In- und Ausland unterscheiden.

Hoeness ist wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe angeklagt. Er soll die Erträge aus einem heimlich von ihm in der Schweiz geführten Konto nicht versteuert haben. Der Fussball-Funktionär hatte deshalb Selbstanzeige erstattet, diese war nach Auffassung der Staatsanwaltschaft aber nicht vollständig, weshalb es nun zum Prozess kommt.

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