Die Regierung hat eine Revision des Steuergesetzes in die Vernehmlassung gegeben. Die Anpassungen sollen drei Millionen Franken Mehreinnahmen bringen.
Die Baselbieter Regierung hat eine Teilrevision des Steuergesetzes in die Vernehmlassung gegeben. Dabei macht sie Korrekturen an Eigenmietwerten, Liegenschaftsunterhalt und beruflichen Ausbildungskosten und schlägt Vereinfachungen vor. Erwartet werden Mehrerträge von rund 3 Millionen Franken.
Die Eigenmietwerte von selbstgenutztem Wohneigentum müssen alle sechs Jahre überprüft und nötigenfalls angepasst werden, wie die Regierung am Mittwoch mitteilte. Eine 2013 vorgenommene Überprüfung habe indes nur geringfügige Abweichungen ergeben.
Dabei ging es um die Gesetzesvorgabe, dass das Verhältnis vom Eigen- zum Marktmietwert bei 60 Prozent liegen muss. Gemäss der Überprüfung wurden bisher Einfamilienhäuser leicht über- und Stockwerkeigentum leicht unterbewertet. Entsprechend angepasst werden sollen nun der Korrekturfaktor beim Stockwerkeigentum sowie die Umrechnungssätze.
Überdies sollen die – laut Regierung «kritisch hohen» – Pauschalabzüge beim Liegenschaftsunterhalt an die Ansätze der direkten Bundessteuer angeglichen werden. Neu sollen sie für bis zu zehnjährige Gebäude nur noch 10 Prozent und für ältere Gebäude 20 Prozent des Eigenmietwerts betragen.
Weitere Anpassungen
Eine Anpassung an zwingendes neues Bundesrecht beantragt die Regierung bei den beruflichen Aus- und Weiterbildungskosten: Künftig sollen auch Abzüge für Ausbildungskosten nach Abschluss der Sekundarstufe II beziehungsweise dem 20. Lebensjahr geltend gemacht werden können, und zwar bis zu 12’000 Franken pro Person und Jahr.
Schliesslich wollte die Regierung auch dem seit 2011 geltenden Vereinfachungsauftrag der Kantonsverfassung nachkommen und das Steuergesetz auf entsprechende Möglichkeiten abklopfen. Enge Grenzen gesetzt hätten aber mögliche Steuerausfälle und das Steuerharmonisierungsgesetz des Bundes.
3 Millionen Mehrertrag
Die Regierung schlägt nun vor, in erster Linie die Unterschiede zur Bundessteuer soweit als möglich zu vermindern. Sie beantragt dazu verschiedene Vereinfachungen beim Ausfüllen der Steuererklärung und bei der Steuerveranlagung.
Die finanziellen Auswirkungen der Steuergesetzrevision bewegen sich im positiven Bereich: Gemäss Schätzungen würden zusätzliche Steuererträge von rund 2 Millionen Franken bei der Staatssteuer sowie von rund 1 Million Franken bei den Gemeindesteuern anfallen. In Kraft treten soll die Revision Anfang 2016.