2015 sind etwas mehr unzufriedene Bankkunden mit Beschwerden an den Ombudsman der Schweizer Banken gelangt als im Vorjahr. Die Zahl der behandelten Fälle stieg um 5 Prozent. Zahlreiche Reklamationen standen in Zusammenhang mit der Aufgabe des Euro-Mindestkurses.
Im Berichtsjahr 2015 wurden der Bankenombudsstelle 880 schriftliche Fälle sowie 1182 mündliche Anfragen unterbreitet, wie diese am Donnerstag mitteilte.
Rechne man die Fälle hinzu, die 2014 noch nicht abgeschlossen werden konnten, so wurden im letzten Jahr total 2103 Fälle behandelt. Im Vorjahr lag diese Zahl noch bei 2002. In 88 Prozent der Fälle blieb der Streitwert unter 100’000 Franken, wie es in der Medienmitteilung weiter heisst.
Euro-Mindestkurs
Zahlreiche Kundenbeschwerden hingen mit dem Entscheid der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zusammen, den Euro-Mindestkurs aufzuheben. Dieser Schritt hatte Auswirkungen auf offene Transaktionen im Devisenhandel und auf verschiedene Bankprodukte. Auch die Abrechnung von Kreditkartentransaktionen in verschiedenen Fremdwährungen und die dafür angewandten Wechselkurse gaben zu Beschwerden Anlass.
«Viele Kunden gehen davon aus, es gebe so etwas wie einen offiziellen Wechselkurs, an den sich die Banken halten müssen», wird Bankenombudsman Marco Franchetti in der Medienmitteilung zitiert. Dem sei jedoch nicht so. Einige Kunden hätten bei Devisengeschäften viel Geld verloren.
Negativzinsen
Verbunden mit der Aufhebung des Mindestkurses war auch der Entscheid der SNB zur Einführung eines negativen Einlagesatzes für Banken. In diesem Zusammenhang musste der Ombudsman etwa die Frage beantworten, ob Banken diese Negativsätze für Kredite zu berücksichtigen habe und ob sich im Extremfall für den Kunden sogar Zinsgutschriften statt Zinsbelastungen ergaben.
Dabei konnten nach Ansicht des Ombudsman beide Parteien valable Gründe für ihre Ansichten vorbringen. In einigen Fällen mussten Kunden auf den Rechtsweg verwiesen werden.
Nachrichtenlose Vermögen
Viele Anfragen betrafen zudem nachrichtenlose Vermögen, nach denen über den Bankenombudsman bei Banken in der ganzen Schweiz gesucht werden kann. Der Ombudsman wirkte hier an der Erstellung einer eigens dafür eingerichteten Website mit, die unter www.dormantaccounts.ch abgerufen werden kann.
An seiner Jahresmedienkonferenz äusserte sich der Schweizerische Bankenombudsman auch positiv über die aktuelle Entwicklung beim Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG).
Der Bundesrat hatte das neue Gesetz am 4. November 2015 zuhanden des Parlaments verabschiedet. Ziel ist es, den Anlegerschutz zu verbessern. Zudem soll die Möglichkeit der Bankkunden zur Durchsetzung ihrer Rechte verbessert werden, indem die Ombudsstellen gestärkt werden.
Zu diesem Zweck sollen sich alle Finanzdienstleister einer behördlich anerkannten Ombudsstelle anschliessen und an Verfahren teilnehmen müssen, die Kunden gegen sie beantragt haben. Diese Vorschläge begrüsst Franchetti. Die Botschaft des Bundesrats beinhalte eine «vernünftige und zeitgemässe Regelung» für die Streitschlichtung.