Mehr Behinderte können sich ein Leben zu Hause leisten

IV-Bezügerinnen und IV-Bezüger erhalten seit einigen Jahren eine höhere Hilflosenentschädigung, wenn sie zu Hause leben. Dies hat dazu geführt, dass weniger Betroffene ins Heim gehen.

Eine blinde Frau in ihrer Wohnung (Symbolbild) (Bild: sda)

IV-Bezügerinnen und IV-Bezüger erhalten seit einigen Jahren eine höhere Hilflosenentschädigung, wenn sie zu Hause leben. Dies hat dazu geführt, dass weniger Betroffene ins Heim gehen.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat die Auswirkungen der höheren Hilflosenentschädigung untersuchen lassen. Die Studie zeige, dass die Ziele weitgehend erreicht worden seien, schreibt das BSV in einer Mitteilung vom Donnerstag.

Dank des Leistungsausbaus bei der Hilflosenentschädigung könnten mehr IV-Bezügerinnen und -Bezüger zu Hause leben, was auch die für die Finanzierung der Heime zuständigen Kantone finanziell entlaste.

Gemäss der Studie ist der Anteil an IV-Bezügern mit IV-Hilflosenentschädigung, die zu Hause leben, seit 2004 von 50 auf 59 Prozent gestiegen. Über 70 Prozent der Betroffenen gaben an, dass sie ohne diese IV-Leistungen ein Leben zu Hause nicht finanzieren könnten und in ein Heim eintreten müssten.

Da die IV-Leistungen nun ein Leben zu Hause ermöglichten, seien meist nicht mehr die Finanzen, sondern die benötigte Pflege Hauptgrund für einen Heimeintritt, schreibt das BSV. Wer zu Hause lebt, wird vor allem von Personen aus dem familiären Umfeld betreut.

Die Hilflosenentschädigung war mit der 4. IV-Revision ausgeweitet worden, die 2004 in Kraft trat. Die Ausgaben der IV für die Hilflosenentschädigung haben sich zwischen den Jahren 2003 und 2011 verdreifacht, von 159 auf 480 Millionen Franken.

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