Mehr Bussen wegen Verstössen gegen Lohn- und Arbeitsbedingungen

103 Bussen sind letztes Jahr im Kanton Aargau gegen Betriebe wegen Verstössen gegen Lohn- und Arbeitsbedingungen ausgesprochen worden. Das sind 14 mehr als 2013. Weil sie die Mindestlöhne nicht einhielten, wurden vier Betriebe mit einem Verbot bestraft, doppelt so viele wie 2013.

103 Bussen sind letztes Jahr im Kanton Aargau gegen Betriebe wegen Verstössen gegen Lohn- und Arbeitsbedingungen ausgesprochen worden. Das sind 14 mehr als 2013. Weil sie die Mindestlöhne nicht einhielten, wurden vier Betriebe mit einem Verbot bestraft, doppelt so viele wie 2013.

Die Zahl der vom Amt für Migration und Integration (MIKA) ausgestellten Verwaltungsbussen (100) und Mahnungen (374) wegen Meldepflichtverstössen blieben gleich wie 2013. Dies geht aus dem am Freitag veröffentlichten kantonalen Jahresbericht 2014 zum Vollzug der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit und des Schwarzarbeitsgesetzes hervor.

Etwas zugenommen, von 17,8 auf 21,8 Prozent, hat der Anteil der Schwarzarbeitskontrollfälle, die aufgrund eines Verdachtsmoments an die zuständige Spezialbehörde weiterleitet wurden. Die Fälle betrafen die mögliche Nichteinhaltung der Melde- und Bewilligungspflichten gemäss Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrecht.

Letztes Jahr wurden im Kanton Aargau insgesamt 666 Schwarzarbeitskontrollen durchgeführt, 55 mehr als 2013. Kontrolliert wurde rund 1400 Personen, 300 mehr als im Jahr davor.

In Branchen ohne GAV wurden letztes Jahr 2742 Personenkontrollen in 632 Betrieben durchgeführt. Bei 314 ausländischen Entsendebetrieben wurden 1192 Arbeitnehmende überprüft. Bei 80 dieser ausländischen Betriebe musste ein Verfahren wegen zu tiefen Löhnen durchgeführt werden. Das sind 24 Verfahren weniger als im Jahr davor.

74 der 80 letztjährigen Verfahren konnten inzwischen abgeschlossen werden. Die betroffenen Unternehmen überwiesen die geforderten Nachzahlungen an die Arbeitnehmenden. Die restlichen sechs Verfahren scheiterten.

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