Motionen, die der Aargauer Grosse Rat künftig überweist, bekommen mehr Durchschlagskraft. Dies soll im neuen Geschäftsverkehrsgesetz geregelt werden, das im November vom Kantonsparlament beraten wird.
Die Motion ist heute vor allem ein Auslöser für Verfassungs-, Gesetzes- und Dekretsanpassungen. Neu soll sie zu einem umfassenden Handlungsinstrument ausgeweitet werden, wie die Aargauer Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte. Die Revision des Geschäftsverkehrsgesetzes hat soeben die Hürde der Kommission genommen.
Die Motion soll künftig den Regierungsrat unter bestimmten Umständen verpflichten können, Massnahmen zu treffen. Damit kann nach Auffassung der vorberatenden Kommission auf das bisherige Instrument Auftrag sowie auf die Neueinführung eines Verordnungsvetos verzichtet werden.
Die anderen bisherigen Instrumente – die Interpellation, die Parlamentarische Initiative und das Postulat – stehen den Aargauer Kantonsparlament weiterhin zur Verfügung. Neu soll der Wortlaut der beiden Vorstossarten Motion und Postulat im Verlauf der Beratung abgeändert werden können.
Die vorberatende Kommission schlägt zudem vor, die Frist für die Erledigung von überwiesenen Motionen und Postulaten durch den Regierungsrat von vier auf drei Jahre zu verkürzen.
Stellvertreter selber bestimmen
Die Kommission beantragt dem Grossen Rat zudem, dass die Fraktionen die Stellvertretung von Kommissionsmitgliedern künftig selber regeln können. Neu soll jedes Grossratsmitglied für ein gewähltes Kommissionsmitglied als Stellvertreter einspringen können.
Die Kommission stimmte der Revision des Geschäftsverkehrsgesetzes mit 10 zu 3 Stimmen zu. Die erste Beratung der Gesetzesrevision im Aargauer Grossen Rat wird voraussichtlich im November stattfinden.
Der volle Titel des Geschäftsverkehrsgesetzes lautet Gesetz über die Organisation des Grossen Rates und über den Verkehr zwischen dem Grossen Rat, dem Regierungsrat und der Justizleitung.