Bei den Aargauer Familiengerichten können die zuständigen Bezirksgerichtspräsidenten und -präsidentinnen künftig mehr Fälle alleine entscheiden. Der Grosse Rat hat am Dienstag den entsprechenden Gesetzesänderung oppositionslos zugestimmt.
Mit der Ausweitung der Einzelzuständigkeiten reagierte der Grosse Rat auf die praktischen Erfahrungen der seit zwei Jahren bestehenden Familiengerichte.
Künftig werden jene Fälle, in denen nach heutiger Praxis im Dreiergremium des Gerichts eine Personen den Entscheid vorbereitet und die beiden anderen lediglich zustimmen, nur noch von einem Einzelrichter entschieden.
Die Anpassungen des kantonalen Einführungsgesetzes zum Kindes- und Erwachsenenschutzrechts (KESR) sollen bereits auf den 1. Juli in Kraft treten.
Alle Parteien stützten die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Anpassungen. Die Verfahrensabläufe zwischen der Behörde und den Gemeinden müssten weiter verbessert werden, sagte Annerose Morach (SVP). Sie sprach von einem «komplizierten und teuren System».
Trudi Huonder (CVP) sprach von «Optimierungen». Die Familiengerichte seien weiterhin überlastet. Auch die Sprecher der FDP und EVP stellten sich hinter die Vorlage. SP, Grüne und GLP verzichteten auf eine Wortmeldung.
Die Änderungen würden keine grosse Entlastung der Familiengerichten zur Folge haben, sagte der Sprecher der Justizkommission, Franz Hollinger (CVP). Es werde vor allem bereits gelebte Wirklichkeit auf Gesetzesstufe nachvollzogen.
Landammann und Justizdirektor Urs Hofmann (SP) hielt fest, die Änderungen seien einen ersten Schritt. Bis Ende des Jahres könnten weitere Verbesserungsvorschläge präsentiert werden. Die Kantonsbehörden arbeiten Massnahmen aus, um die Kapazitätsengpässe bei den Familiengerichten zu beheben.