Mit gezielten Massnahmen will die Basler Regierung die Wohnungbedürfnisse der ganzen Bevölkerung abdecken. Mit der Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus sollen mehr preiswerte und familiengerechte Wohnungen zur Verfügung gestellt werden.
Drei Regierungsmitglieder präsentierten am Montag das neue Gesetz über die Wohnraumförderung (WRFG) als direkten Gegenvorschlag zur Initiative „Bezahlbares und sicheres Wohnen für alle!“ des Mieterverbandes. Die Regierung sieht in den Forderungen des Verbandes positive Ansätze, kritisiert aber, dass die Ziele nur mit massiven Eingriffen in den Wohnungsmarkt zu erreichen wären.
Primäres Ziel der regierungsrätlichen Wohnbaupolitik sei die Schaffung von mehr Wohnungraum, sagte Regierungspräsident Guy Morin vor den Medien. Deshalb sollen in den nächsten zehn Jahren 4400 zusätzliche Wohnungen gebaut werden. Damit solle sichergestellt werden, dass der Wohnungsmarkt in Basel funktioniere, sagte Morin weiter.
Spezielle Fördermassnahmen für Genossenschaften
Der Kanton will für den gemeinnützigen Wohnungsbau Areale und Liegenschaften erwerben, um diese im Baurecht abzugeben. Eine mögliche Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert des Baurechts wird vom Kanton mit einer Rahmenausgabenbewilligung übernommen. Dazu werden 10 Millionen Franken zur Verfügung gestellt.
Zudem will Basel-Stadt gemeinnützigen Wohnbauträgern Darlehen zur Projektentwicklung gewähren. Dazu werden zwei Millionen Franken in einen Fonds eingeschossen. Auch sollen die Genossenschaften unter Auflagen Bürgschaften für Bauvorhaben erhalten.
Schliesslich werden gemeinnützige Wohnbauträger von der Handänderungssteuer befreit. Mit diesen Massnahmen soll der Anteil der Genossenschaftswohnungen von derzeit zehn Prozent erhöht werden.
Neue Stiftung
Die Regierung schlägt auch die Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung vor, die einkommensschwachen und sonst benachteiligten Personen kostengünstige Wohnungen zur Verfügung stellt. Das Stiftungskapital von 15 Millionen Franken wird aus der Kantonskasse geäufnet.
Aufgehoben werden soll das Gesetz für Abbruch und Zweckentfremdung. Die Abbruchbewilligungspflicht wird ins WRFG überführt, sagte Baudirektor Hans-Peter Wessels. Der Abbruch von Wohnungen wird neu immer bewilligt, wenn mindestens gleich viel Wohnraum geschaffen wird. Wohnungszusammenlegungen müssen künftig nicht mehr bewilligt werden.
Der 185-seitige Ratschlag mit drei Ausgabenbeschlüssen wird nun dem Grossen Rat vorgelegt. Die Regierung hofft, dass der Mieterverband nach der Parlamentsdebatte seine Initiative zurückzieht.