Die Aargauer Gemeinden sollen im Gastgewerbebereich mehr Kompetenzen erhalten. Dazu ist eine Änderung des Gastgewerbegesetzes notwendig, welche die Aargauer Regierung nun dem Grossen Rat unterbreitet.
Neu sollen die Zuständigkeiten für die Bewilligung und die Abgabenerhebung für Einzelanlässe vom Kanton auf die Gemeinden übertragen werden. Die Abgaben aus dem Kleinhandel mit Spirituosen an Einzelanlässen sollen künftig den Gemeinden zufallen.
Die Gemeinden sollen zudem an christlichen Feiertagen eine Verlängerung der Öffnungszeiten von Gastwirtschaftsbetrieben bewilligen können. Damit erhalten die Gemeinden Freiraum für örtlich angepasste Lösungen.
Mit der Vorlage werden zwei vom Grossen Rat überwiesene Vorstösse umgesetzt: Auf der einen Seite ist es die Motion der SVP-Fraktion zur Herstellung der Gemeindeautonomie im Bereich der Bewilligung für den Ausschank von Spirituosen an Quartierfesten.
Beim zweiten Vorstoss handelt es sich um eine Motion von Grossrat Serge Demuth (SVP) zur Verlängerung der Öffnungszeiten von Gastwirtschaftsbetrieben an christlichen Feiertagen durch die Gemeinden. Für die Umsetzung braucht es eine Änderung des Gastgewerbegesetzes und der Gastgewerbeverordnung.
Um beide Motionen getrennt behandeln zu können, erarbeitete die Regierung zwei separate Vorlagen bzw. Erlassentwürfe, wie die Staatskanzlei am Freitag mitteilte. Die Anhörung dazu dauert bis zum 7. Oktober 2016.