Mehr Pausen für Zürcher Migros-Mitarbeiter zum «Lichttanken»

Die Migros-Mitarbeitenden im Untergeschoss des Zürcher Hauptbahnhofs sollen mehr Pausen erhalten, um in dieser Zeit «Licht zu tanken». Dies hat das Zürcher Verwaltungsgericht entschieden.

Migros am HB Zürich: Kein Tageslicht in Sicht (Archiv) (Bild: sda)

Die Migros-Mitarbeitenden im Untergeschoss des Zürcher Hauptbahnhofs sollen mehr Pausen erhalten, um in dieser Zeit «Licht zu tanken». Dies hat das Zürcher Verwaltungsgericht entschieden.

Der Migros hatte sich gegen diese bezahlten Licht-Pausen gewehrt. Ihr entstehen damit zusätzliche Lohnkosten in der Höhe von rund 750’000 Franken.

Für die Stadt Zürich war der Fall eigentlich bereits im Jahr 2009 klar: Wer ständig ohne Sicht ins Freie arbeiten muss, hat Anrecht auf zusätzliche Pausen, um in dieser Zeit «Licht zu tanken». Pro Halbtag seien 20 Minuten angemessen, pro Tag also 40 Minuten.

So hielt es die Stadt Zürich damals in ihren Auflagen fest, als sie der Migros-Genossenschaft Zürich die Baubewilligung für die neue Migros im Hauptbahnhof inklusive eines Take-Away-Ladens erteilte.

Die Migros war mit dieser Auflage jedoch nicht einverstanden und legte bei der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich Rekurs ein – nicht zuletzt, weil die bezahlten Zusatzpausen pro Jahr rund 750’000 Franken zusätzliche Lohnkosten verursachen würden.

Für die Migros «durchaus tragbar»

Die Volkswirtschaftsdirektion teilte jedoch die Meinung der Stadt Zürich und wies den Rekurs ab. Die Migros gelangte daraufhin ans Verwaltungsgericht – allerdings erneut ohne Erfolg, wie aus dem Urteil hervorgeht. Gesundheitsschutz sei Sache des Arbeitgebers und gehe deshalb zu seinen Lasten, schreibt das Gericht.

Die vorgesehenen kompensatorischen Massnahmen seien verhältnismässig und für die Migros wirtschaftlich durchaus tragbar. Schliesslich ziehe sie doch auch ihre Vorteile daraus, dass sie im Untergeschoss des Hauptbahnhofes einen Laden und einen Take Away betreiben könne.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Migros kann es noch ans Bundesgericht weiterziehen.

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