Mehr Platz für Fussgänger in Basler Innenstadt ab 5. Januar

Fussgänger haben ab 5. Januar mehr Platz in der Basler Innenstadt: Dann gilt das neue Verkehrskonzept mit strikten Einschränkungen für motorisierten Individualverkehr in der Kernzone. Der Schilderwald wurde radikal gelichtet: 220 Signalstangen sind dort weg.

Fussgänger haben ab 5. Januar mehr Platz in der Basler Innenstadt: Dann gilt das neue Verkehrskonzept mit strikten Einschränkungen für motorisierten Individualverkehr in der Kernzone. Der Schilderwald wurde radikal gelichtet: 220 Signalstangen sind dort weg.

In gut zwei Wochen bekommt Basel, was viele andere Städte längst haben: eine echte Fussgängerzone. Diese soll die Innenstadt attraktiver machen, wie Marc Keller, Sprecher des Bau- und Verkehrsdepartementes, am Donnerstag vor den Medien sagte. Mit neu zusammenhängenden Flaniermeilen eröffneten sich auch neue Möglichkeiten für die Boulevardgastronomie.

Die Neumarkierungen in den 140 betroffenen Strassenabschnitten sind weitgehend abgeschlossen und die Verkehrsanordnungen rechtsgültig. Nach jahrzehntelangem politischen Gezerre sind nun letzte Fragen zu Regelungen für Gewerbe und Anwohner geklärt. Nur wenige Verfügungen wurden dazu laut Keller erlassen, und bloss zwei würden angefochten.

Striktes Regime

Neu gilt Tempo 30 in der ganzen Innenstadt zwischen Spalentor und Messe, vom Aeschenplatz bis zum Kinderspital. In der Kernzone mit Einkaufsstrassen und Altstadt gelten Tempo 20 und rigide Zufahrtsregeln. Ausser für Anwohner, Gewerbe und Taxis sowie die Hotelzufahrt sind dort Motorfahrzeuge verboten, auch auf der Mittleren Brücke.

Auf Allmend hat es in der Kernzone keine Motorfahrzeug-Parkplätze mehr – ausser 26 Behinderten-Plätze. Wer künftig sein Auto dort abstellt, fasst eine Busse fürs Missachten von Fahr- und Parkverbot, macht 140 Franken. In der Innerstadt sind alle Parkplätze gebührenpflichtig; für Anwohner gibt es Dauer-Parkkarten. In und an der Innenstadt stehen zwölf Parkhäuser.

Für Güterumschlag ist die Kernzone morgens von 5.00 bis 11.00 Uhr zugänglich. Zu anderen Zeiten kann man mit plausibler Begründung eine kostenpflichtige Bewilligung einholen, auch online und notfalls per Telefon kurzfristig vorab. Zu Privatparkplätzen dürfen Inhaber und Mieter immer fahren. Spezialfälle bekommen Spezialbewilligungen.

Unter dem Strich bewerteten die Behördenvertreter vor den Medien die Innerstadt-Zufahrtsregelungen für Anwohner und Taxis als grosszügig. Die Polizei werde wie bisher im Rahmen der Verhältnismässigkeit kontrollieren. Für Velos werden im Übrigen einzelne Einbahnstrassen geöffnet, dafür ist die Freie Strasse neu permanent tabu.

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