Für die zwölf nicht-kantonalen, subventionierten Berufsfachschulen im Kanton Aargau gelten künftig einheitliche Spielregeln. Der Aargauer Grosse Rat hat am Dienstag die Änderungen im Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung (GBW) einstimmig und definitiv genehmigt.
Die neue Regeln schaffen mehr Transparenz. Die Finanzierung von Infrastruktur und Betrieb wird getrennt. Die Schulvorstände legen weiterhin die Wohnortsbeiträge fest.
Elf der zwölf nicht-kantonalen, subventionierten Berufsfachschulen im Aargau sind im Besitze von Einwohnergemeinden. Einzig die Schule für Gestaltung Aargau wird vom Aargauischen Verein Grafischer Betriebe geführt.
Die jährlichen Kosten für die nicht-kantonalen Berufsfachschulen betragen knapp 124 Millionen Franken. Der Kanton trägt rund 88 Millionen Franken dazu bei, die Gemeinden 36 Millionen Franken. Das revidierte Gesetz wird auf das Schuljahr 2016/17 in Kraft treten.