Mehr Verletzungen durch Hunde bei Aargauer Behörden gemeldet

Im Kanton Aargau sind den Behörden 2012 deutlich mehr Verletzungen durch Hunde gemeldet worden. Die Zahl der Fälle stieg im Vergleich zum Vorjahr um 19 Prozent auf 527. Der kantonale Veterinärdienst geht davon aus, dass nicht mehr Hunde zubissen, sondern die Fälle eher gemeldet werden.

Im Kanton Aargau sind den Behörden 2012 deutlich mehr Verletzungen durch Hunde gemeldet worden. Die Zahl der Fälle stieg im Vergleich zum Vorjahr um 19 Prozent auf 527. Der kantonale Veterinärdienst geht davon aus, dass nicht mehr Hunde zubissen, sondern die Fälle eher gemeldet werden.

Bei jedem zweiten Fall wurden Menschen verletzt, wie aus dem am Montag veröffentlichten Jahresbericht des kantonalen Veterinärdienstes hervorgeht. Bei 16 Fällen kam es zu problematischen, schweren Gefäss- sowie Sehnen- und Muskelverletzungen.

Fast jeder zehnte Fall hatte Konsequenzen. Der Veterinärdienst ordnete etwa eine Leinenpflicht an, verbunden mit der Auflage, dem Hund einen Maulkorb anzulegen.

Die Behörde verlangte auch, das Einzäunen von Grundstücken, damit der Hund nicht mehr entweichen kann. Oder der Besitzer musste mit seinem Hund einen Erziehungskurs besuchen.

Neues Hundegesetz

Per Ende Jahr waren in der zentralen Datenbank im Aargau 39’476 Hunde registriert. Seit Mai ist das neue kantonale Hundegesetz in Kraft. Alle Hunde müssen mit einer Kennzeichnung – Mikrochip oder Tätowierung – versehen sein.

Zu den Spitzenreitern der im Aargau gehaltenen Hunderassen gehören der Labrador Retriever, der Jack Russell Terrier und der Golden Retriever. Diese Angaben widerspiegeln den gesamtschweizerischen Trend.

Ende Jahr waren erst rund 500 der 780 Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential beim Kanton registriert. Für insgesamt fünf Rassen, unter anderem American Pit Bull Terrier oder Rottweiler, müssen die Besitzer über eine Halteberechtigung verfügen.

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