Polizisten aus der Schweiz, Österreich und Liechtenstein sollen besser zusammenarbeiten können. Der Bundesrat hat am Mittwoch den revidierten Polizeivertrag mit den beiden Ländern genehmigt und ans Parlament überwiesen.
Der revidierte Vertrag sieht zusätzliche Instrumente zur Bekämpfung der Schwerkriminalität vor. Unter anderem geht es um den Zeugenschutz und die präventive verdeckte Ermittlung.
Eine enge internationale Kooperation beim Zeugenschutz sei für die Schweiz wichtig, schreibt der Bundesrat in der Botschaft ans Parlament. In Fällen erheblicher Gefährdung einer Person sei die Schweiz nämlich zu klein, um die Sicherheit der bedrohten Zeugin oder des bedrohten Zeugen im Alleingang zu garantieren.
Schutzbedürftige Personen – etwa Zeuginnen und Zeugen von Menschenhandel – könnten vorübergehend oder längerfristig ins Ausland verbracht werden. Eine Kooperation mit Österreich und Liechtenstein dränge sich wegen der soziokulturellen und sprachlichen Gemeinsamkeiten auf.
Regeln für verdeckte Ermittlung
Der Einsatz verdeckter Ermittler soll nur möglich sein, wenn es das Recht der involvierten Staaten auch so vorsieht. Für die Schweiz sind in erster Linie die kantonalen Polizeigesetze massgebend, welche die verdeckte Ermittlung im Vorfeld eines Strafverfahrens vorsehen können.
Ermittelt ein verdeckter Ermittler aus Österreich oder Liechtenstein in der Schweiz, untersteht er der Leitung eines Schweizer Beamten. Die zuständigen Behörden der betroffenen Staaten müssen den Einsatz vorgängig abstimmen. Bei besonderer Dringlichkeit können verdeckte Ermittler die Zustimmung im Nachhinein einholen.
Informationen über Verkehrssünder
Mit dem Vertrag wird laut dem Bundesrat auch die Bekämpfung der illegalen Migration erleichtert. Weiter sieht der Polizeivertrag vor, dass sich die drei Staaten bei Verkehrsdelikten gegenseitig unterstützen und Verstösse besser ahnden, die von Autofahrern aus der Schweiz, Liechtenstein oder Österreich in einem der Partnerstaaten verübt worden sind.
Zur Verfolgung von Strassenverkehrsdelikten soll ein automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren eingerichtet werden, analog jenem mit Frankreich und mit Deutschland.
Der trilaterale Polizeivertrag ist seit 2001 in Kraft. Er habe sich als solide Basis für die grenzüberschreitende Polizeizusammenarbeit erwiesen, schreibt der Bundesrat. In den vergangenen Jahren hätten sich jedoch die Herausforderungen gewandelt. Auch hätten sich mit Schengen die Modalitäten der Zusammenarbeit geändert.