Mehrfachgesuche werden ab April nicht mehr berücksichtigt

Justizministerin Simonetta Sommaruga hat am Montag im Nationalrat Fragen zur Asylpolitik beantwortet. Dabei bekräftigte sie, dass die Schweiz künftig kein Asylverfahren mehr eröffnet, wenn ein Asylsuchender bereits einmal in ein Dublin-Land zurückgeschickt wurde.

Justizministerin Simonetta Sommaruga (Archiv) (Bild: sda)

Justizministerin Simonetta Sommaruga hat am Montag im Nationalrat Fragen zur Asylpolitik beantwortet. Dabei bekräftigte sie, dass die Schweiz künftig kein Asylverfahren mehr eröffnet, wenn ein Asylsuchender bereits einmal in ein Dublin-Land zurückgeschickt wurde.

Diese Neuerung hatte Sommaruga bereits im Februar angekündigt. Am Montag gab sie nun die Details bekannt. Das neue Regime gilt ab April. Betroffen sind Asylsuchende, welche die Schweiz ins Erstasylland zurückgeschickt hat und die innerhalb von sechs Monaten ein neues Gesuch stellen.

Das Phänomen der missbräuchlich gestellten Mehrfachgesuche sei in diesem Ausmass neu, sagte Sommaruga in der Fragestunde des Nationalrates. Es gelte, dem einen Riegel zu schieben. Nadja Pieren (SVP/BE) hatte wissen wollen, warum diese Massnahme erst jetzt ergriffen werde, im aktuellen „Asylchaos“. Sommaruga stellte dazu fest, es gebe Probleme, aber kein Chaos.

Die Justizministerin beantwortete auch eine Frage zum Nutzen der Migrationspartnerschaft mit Nigeria. Die Schweiz habe vergangenes Jahr 242 Personen zwangsweise nach Nigeria zurückgeführt. Dies seien doppelt so viele wie 2010, sagte Sommaruga. Die Migrationspartnerschaft habe die Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen verbessert.

Nächster Artikel