Mehrheit für Aufhebung der Amtszeitbeschränkung im Landrat

Im Kanton Basel-Landschaft könnte die Amtszeitbeschränkung für Landrätinnen und Landräte aufgehoben werden. Eine Änderung der Kantonsverfassung war in erster Lesung im Parlament am Donnerstag indes umstritten.

Im Kanton Basel-Landschaft könnte die Amtszeitbeschränkung für Landrätinnen und Landräte aufgehoben werden. Eine Änderung der Kantonsverfassung war in erster Lesung im Parlament am Donnerstag indes umstritten.

Gegen die Aufhebung votierte die Ratslinke: Landrat und Volk hätten sich mehrfach für eine Beschränkung ausgesprochen, hiess es von der Grünen/EVP-Fraktion. Eine Rotation im Parlament tue zudem gut, sagte eine SP-Landrätin. Ebenfalls zu den Gegner zählten eine Mehrheit der CVP/BDP-Fraktion sowie die GLP/G-U.

Für die Aufhebung sprachen sich dagegen die SVP und FDP aus. Sie verwiesen auf die Selbstverantwortung von Politikern. Die SVP hält zudem eine gewisse Kontinuität im Parlament für nötig.

FDP und SVP haben die Mehrheit im Parlament. Ein definitiver Entscheid fällt indes erst in zweiter Lesung. Zudem würde die Verfassungsänderung zwingend vors Volk kommen.

Ausgelöst wurde die Vorlage durch eine parlamentarische Initiative einer SVP-Politikerin. Der Landrat hatte diese im vergangenen Frühjahr der Justiz- und Sicherheitskommission mit 42 zu 37 Stimmen überwiesen.

Bei den Wahlen 2015 konnten sechs Landrätinnen und Landräte nicht mehr antreten. 2019 würde die Amtszeitguillotine 17 aktuelle Parlamentsangehörige treffen. Seit ihrem Inkrafttreten 1991 betraf die Beschränkung im Durchschnitt jeweils fünf Landratsmitglieder.

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