Der mutmassliche Drahtzieher des 125-Millionen-Franken-Betrugs der IPCO Investment AG soll mit einer siebenjährigen Freiheitsstrafe bestraft werden. Für die beiden anderen Beschuldigten hat der Staatsanwalt eine bedingte Strafe beantragt.
Der IPCO wird vorgeworfen, von mehreren hundert Anlegern Geldern entgegengenommen zu haben, um diese in Devisen zu investieren, diese Geschäfte aber nie vorgenommen zu haben. Stattdessen sei das Geld ins Ausland verschoben und unrechtmässig Retrozessionen abgezweigt worden.
Der Fall geht auf die Jahre 1997 bis 2004 zurück. Der 42-jährige mutmassliche Drahtzieher nahm am Donnerstag am Prozess vor dem Schwyzer Strafgericht nicht teil. Er hatte sich, nachdem er von Argentinien in die Schweiz ausgeliefert worden war, nach Dubai abgesetzt.
Angeblich krank
Der Beschuldigte machte gesundheitliche Gründe geltend, die ihn von einer Reise in die Schweiz abhielten. Wie weit dies zutraf, blieb offen. Einig waren sich aber die Prozessbeteiligten, dass eine Verschiebung des Prozesses kaum im Interessen der anderen Beschuldigten und der Opfer sei.
Befragt werden konnten deshalb nur die beiden anderen Beschuldigten, eine 40-jährige kaufmännische Angestellte und ein 44-jähriger Vermögensverwalter. Beide erklärten, sie hätten vom Betrug, der sich in der IPCO abgespielt habe, nichts gewusst.
Der Vermögensverwalter gab aber Fehler zu, die kaufmännische Angestellte Naivität. Sie sei branchenfremd gewesen, als sie bei der IPCO angefangen habe, sagte sie. Die Firma sei für sie ein normaler Arbeitgeber gewesen und habe einen seriösen Eindruck gemacht.
Einigkeit über den Drahtzieher
Die Beiden liessen bei den Befragungen keinen Zweifel daran, dass der in Dubai weilende Beschuldigte die IPCO geleitet habe. Dies sah auch Staatsanwalt Frédéric Störi so. Er sei der Zampano gewesen, der den Devisenschwindel geplant und durchgesetzt, sich aber im Hintergrund gehalten habe.
Störi kaufte den beiden anderen Beschuldigten aber nicht ab, dass sie von dem Betrug nichts gewusst hätten. Dem Vermögensverwalter warf er vor, mit Methode bei den heiklen Punkten weggeschaut zu haben. Die kaufmännische Angestellte habe als willfährige rechte Hand des Drahtziehers gewirkt.
Der Staatsanwalt erklärte, die Beiden hätten der Versuchung nicht widerstehen können. Sie hätten damit dazu beigetragen, dass der Betrug überhaupt möglich gewesen sei.
«Obere Liga»
Die drei Beschuldigten machten sich gemäss Störi des gewerbsmässigen Betruges und weiterer Delikte schuldig, die beiden Männer etwa der Geldwäscherei. Ihre Schuld beurteilte er sehr unterschiedlich.
Für den mutmasslichen Drahtzieher beantragte er eine siebenjährige Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe von 500 Tagessätzen à 150 Franken. Dieser Betrug sei in der oberen Liga anzusiedeln, sagte er. Zudem sei der Beschuldigte schon einmal wegen Betrugs verurteilt worden.
Für den Vermögensverwalter beantragte der Staatsanwalt 24 Monate bedingt und eine Geldstrafe von 250 Tagessätzen à 30 Franken. Für die kaufmännische Angestellte forderte er 18 Monate bedingt. Bei beiden soll die Probezeit zwei Jahre betragen. Der Prozess wird am Freitag mit den Plädoyers der Verteidiger fortgesetzt.