Mehrwert bei Bauland-Neueinzonungen soll doch abgeschöpft werden

Gewinnt Land bei der Neueinzonung in Bauland an Wert, sollen die Eigentümer den Mehrwert teilweise abgeben müssen. Der Ständerat hält an der Mehrwertabgabe fest, nachdem der Nationalrat sie zuvor aus dem Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative gestrichen hat.

Die Stadt Appenzell aus der Vogelperspektive (Archiv) (Bild: sda)

Gewinnt Land bei der Neueinzonung in Bauland an Wert, sollen die Eigentümer den Mehrwert teilweise abgeben müssen. Der Ständerat hält an der Mehrwertabgabe fest, nachdem der Nationalrat sie zuvor aus dem Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative gestrichen hat.

Die Abgabe auf sogenannte Planungsvorteile soll mindestens 20 Prozent betragen. Die kleine Kammer hiess am Donnerstag den entsprechenden Passus ohne Gegenstimme gut. Zuvor hatte der Ständerat eine Abgabe in der Höhe von 25 Prozent vorgesehen. Der Nationalrat lehnte dies in der Herbstsession ab.

Wie der Ausgleich im Detail funktionieren würde, wäre den Kantonen überlassen. Möglich wäre beispielsweise eine Mehrwertabgabe, eine Lösung über eine Grundstückgewinnsteuer oder über Verträge. Der Ertrag aus dem Ausgleich würde einerseits dafür eingesetzt, Entschädigungen bei Auszonungen zu finanzieren. Andererseits sollen die Einnahmen auch anderen Zielen der Raumplanung zu Gute kommen.

Zweckgebundene Einnahmen

„Grundeigentümer, die ohne ihr Zutun über Nacht zu finanziellen Gewinnern werden, müssen etwas abgeben, damit die Planungsverlierer entschädigt werden können“, warb Verena Diener (ZH/GLP) als Kommissionssprecherin. Der Mehrwertausgleich sei ein „zentraler Punkt“: Ohne strengere Regelung als heute sei es eine Illusion, dass Bauzonen künftig haushälterisch ausgestaltet würden.

Der „Kompromiss“ des Ständerats entspreche einem Vorschlag der kantonalen Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK), sagte Diener. Die Kantone hätten sich an einer Versammlung einstimmig dafür ausgesprochen. Der Ständerat schloss sich dem nun oppositionslos an.

Innert fünf Jahren müssen die Kantone einen Ausgleich einführen. Täte dies ein Kanton nicht, dürfte er solange keine neuen Einzonungen vornehmen, bis er der Verpflichtung nachkommt.

Bundesrätin Doris Leuthard zeigte sich einverstanden mit der neuen, etwas abgespeckten Version des Mehrwertausgleichs. Damit liege eine Lösung vor, die sich in einigen Kantonen schon bewährt habe und die zumutbar sei für die Betroffenen. Ein haushälterischer Umgang mit dem Boden lasse sich damit bewerkstelligen.

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