Mehrwertabgabe auf Bauland-Einzonungen

Der Nationalrat hat bei der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes eine Kehrtwende gemacht. Er hat Bestimmungen befürwortet, die er in einer ersten Beratung als zu scharf abgelehnt hatte. Damit hat er die Voraussetzung für den Rückzug der Landschaftsinitiative geschaffen.

Bei Neueinzonungen soll es neu eine Mehrwertabgabe geben (Symbolbild) (Bild: sda)

Der Nationalrat hat bei der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes eine Kehrtwende gemacht. Er hat Bestimmungen befürwortet, die er in einer ersten Beratung als zu scharf abgelehnt hatte. Damit hat er die Voraussetzung für den Rückzug der Landschaftsinitiative geschaffen.

Die Initiative „Raum für Mensch und Natur“ fordert ein Ende der Zersiedelung und Zerstörung von Kulturland. Die Teilrevision des Raumplanungsgesetzes soll ein indirekter Gegenvorschlag zum Volksbegehren werden.

Passiert die Vorlage in dieser Form die Schlussabstimmungen, ziehen die Initianten ihr Begehren zurück, wie Otto Sieber, Zentralsekretär von Pro Natura und Mitglied des Initiativkomitees der Nachrichtenagentur sda sagte.

Möglich wird dies mit zwei weitgehenden Bestimmungen: Einerseits steht im Gesetz neu explizit, dass überdimensionierte Bauzonen reduziert werden müssen. Kantone dürfen künftig nur noch Bauzonenreserven für 15 Jahre haben. Der Bundesrat hätte eine implizite Formulierung derselben Pflicht bevorzugt.

Andererseits hat der Nationalrat – wie zuvor der Ständerat – einer Mehrwertabgabe zugestimmt: Wenn eine Parzelle bei einer Neueinzonung in Bauland an Wert gewinnt, wird neu eine Abgabe von mindestens 20 Prozent fällig. Dies jedoch erst, wenn das Land tatsächlich dauerhaft überbaut oder verkauft wird. Mit dieser Abgabe hat die grosse Kammer ein Mittel geschaffen, um die Redimensionierung von Bauzonen zu entschädigen.

Zersiedelung stoppen

Dass die grosse Kammer mit 95 zu 83 Stimmen und gegen den Willen des Bundesrates auch der Reduktion von überdimensionierten Bauzonen zustimmte, kam überraschend.

Mit der Zustimmung zur Version des Ständerates, wonach neue Siedlungen schwergewichtig geplant werden sollen, die auch mit dem öffentlichen Verkehr angemessen erschlossen sind, hat die grosse Kammer gegen den Willen der Bürgerlichen noch eine weitere Differenz aus dem Weg geschaffen.

Dennoch bleiben mehrere kleinere Differenzen zum Ständerat, weshalb die Gesetzesvorlage in eine dritte Runde geht.

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