Der Bund will bis zu 200’000 Franken im Jahr für die Prävention gegen Menschenhandel auslegen. Das Geld soll an Organisationen gehen, die sich gegen Frauenhandel im Bereich der Prostitution engagieren. Den Organisationen genügt der Betrag aber nicht, der in der Verordnung genannt wird.
Die Schweiz ist laut dem Bericht des Bundesamts für Polizei (fedpol) zur Vorlage ein Zielland und auch ein Transitland des Menschenhandels. Der grösste Teil der Opfer seien Frauen und in einzelnen Fällen Mädchen, die zum Zweck der Ausbeutung in der Prostitution gehandelt würden. Die Anhörung zur Verordnung endete am Mittwoch.
Die Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) in Zürich begrüsst das Engagement des Bundes. Doch: «Die vorgesehenen Beiträge sind viel zu tief, ein Tropfen auf den heissen Stein», kritisiert Geschäftsführerin Susanne Seytter. «Menschenhandel ist komplex. Prävention ist auf unterschiedlichen Ebenen nötig.»
Mit einem eigenen, spezifischen Opferschutzprogramm arbeitet die FIZ seit Jahren dafür, dass Opfer von Frauenhandel geschützt und nicht erneut zur Prostitution gezwungen werden. Die FIZ unterstützt pro Jahr rund 200 Frauen darin, Perspektiven für einen Wiederanfang zu entwickeln.
Dazu gehört, massiv traumatisierte Menschen bei der Integration ins Alltagsleben sowie in Ausbildung und Erwerb zu unterstützen. Damit soll das Risiko vermindert werden, dass die Frauen in den Menschenhandelsprozess zurückfallen. Das sei ein erklärtes Präventionsziel der Verordnung, hält Seytter fest.
Von Spenden abhängig
Pro Jahr wendet die FIZ allein für dieses Programm rund 800’000 Franken auf. Während der opferhilferechtliche Programmteil gemäss Opferhilfegesetz finanziert wird, fehlen im Jahr rund 250’000 Franken für die Integrationsarbeit. Diese auf Opfer von Menschenhandel ausgerichtete Hilfe finanziert der Bund heute nicht.
Darüber hinaus wendet die FIZ jährlich rund 300’000 Franken auf für die Ausbildung und Sensibilisierung zum Thema Menschenhandel, zum Beispiel bei Polizeien und Grenzschutzbehörden. Den grössten Teil dieser Aufwendungen für die Prävention deckt sie mit Spenden.
Mehr Aussagen
Dank verbessertem Schutz und Sensibilisierung von Behörden sagten Frauen, die als Opfer von Menschenhandel in die Schweiz kämen, öfter aus als früher, berichtet Seytter. 60 Prozent der von der FIZ betreuten Opfer täten dies.
Diese Frauen blieben wegen der Verfahren oder akuter Gefährdung länger in der Schweiz, brauchten eine Tagesstruktur und Vorbereitung für die Rückkehr ins Herkunftsland oder für ihre Integration in der Schweiz.
Kritik auch von anderen Organisationen
Amnesty International (AI) Schweiz, Terre des Femmes Schweiz und die Flüchtlingshilfe schliessen sich der Stellungnahme der FIZ zu der Verordnung an. Stella Jegher, Expertin für Frauenrechte bei AI, sagt, eine mit den adäquaten Mitteln geführte flächendeckende und mehrsprachige Kampagne koste eine halbe bis eine Million Franken.
Die eidgenössischen Räte hatten im Dezember 2011 den Bundesrat ermächtigt, das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels zu ratifizieren, was dieser im November 2012 tat.
Das Übereinkommen bezweckt die Bekämpfung sämtlicher Formen von Menschenhandel. Zudem zählt es präventive Massnahmen auf, darunter fallen Informationskampagnen und Programme für Opfer.