Menschenrechtsgericht erklärt Frankreichs Burka-Verbot für rechtens

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Burka-Verbot in Frankreich für rechtens erklärt. Das Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit stelle keine Verletzung der Grundrechte dar.

Keine Burka aber in Frankreich auch verboten: Eine Frau im Nikab in Paris. (Bild: sda)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Burka-Verbot in Frankreich für rechtens erklärt. Das Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit stelle keine Verletzung der Grundrechte dar.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Burka-Verbot in Frankreich für rechtens erklärt. Das Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit stelle keine Verletzung der Grundrechte dar, urteilten die Richter am Dienstag in Strassburg. Es sei «legitim», wenn der Staat mit solchen Massnahmen die Voraussetzungen für ein Zusammenleben in der Gesellschaft wahren wolle.

Gegen das im April 2011 in Kraft getretene Gesetz hatte eine junge französische Muslimin geklagt. Sie sah mehrere ihrer in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Grundrechte verletzt, unter anderem die Religionsfreiheit, die Meinungsfreiheit sowie die Achtung des Privat- und Familienlebens.

In Frankreich droht seit dem Jahr 2011 jeder Frau eine Geldbusse von 150 Euro, die auf der Strasse und auf anderen öffentlichen Plätzen den Ganzkörperschleier Burka oder den Gesichtsschleier Nikab trägt.

Das Gesetz richtet sich allerdings nicht explizit gegen Burka und Nikab, sondern gegen jede Art der Vermummung in der Öffentlichkeit. Im Nachbarland Belgien gilt seit dem Jahr 2011 ebenfalls ein Burka-Verbot.

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