Menschenrechtsgericht: Russland muss Tschetschenen entschädigen

Russland muss den Angehörigen verschwundener Tschetschenen insgesamt mehr als eine Million Euro Entschädigung zahlen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in zwei Urteilen entschieden.

Ein Panzer in Grosny während des Tschetschenienkrieges (Symbolbild) (Bild: sda)

Russland muss den Angehörigen verschwundener Tschetschenen insgesamt mehr als eine Million Euro Entschädigung zahlen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in zwei Urteilen entschieden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte Russland zu Entschädigungszahlungen an Tschetschenien. Kläger sind mehr als 40 Familienangehörige von Männern, die zwischen 2001 und 2006 während des Tschetschenienkrieges verschwanden, nachdem sie in ihren Wohnhäusern von russischen Militärs festgenommen worden waren.

Erfolgreich war am Donnerstag in Strassburg auch die Mutter eines 2009 unter ähnlichen Umständen verschwundenen 29 Jahre alten Mannes. Die Richter sprachen ihr 60’000 Euro Entschädigung zu. 

Russland beging «menschenunwürdige Behandlung» von Gefangenen

Justizklagen, um das Schicksal der Verschwundenen aufzuklären, blieben jahrelang ohne Ergebnis. Russland habe gegen das Verbot menschenunwürdiger Behandlung verstossen, weil die Familien in Angst und Sorge über das Schicksal ihrer Angehörigen gelassen wurden, befanden die Richter.

Russland wird in Strassburg immer wieder wegen brutaler Übergriffe von Militärs gegen Zivilisten im zweiten Tschetschenienkrieg (1999-2009) verurteilt. Das Ministerkomitee des Europarates kontrolliert, ob die Gelder auch tatsächlich ausbezahlt werden. Die Zahlungsmoral der Russen ist im Kreis der 47 Europaratsländer recht gut.

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