Menschenrechtsgericht verurteilt Skopje wegen CIA-Entführung Masris

Erstmals hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem Fall von Verschleppung durch die CIA geurteilt – und dem Opfer Recht gegeben.

Nach Jahrelangem Kampf erhielt CIA-Entführungsopfer Masri Recht (Archiv) (Bild: sda)

Erstmals hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem Fall von Verschleppung durch die CIA geurteilt – und dem Opfer Recht gegeben.

Die Richter werteten die Verhaftung des Deutsch-Libanesen Khaled al-Masri in Mazedonien und seine Überstellung an den US-Geheimdienst CIA als Verstoss gegen das Folterverbot.

Sie sprachen dem 49-Jährigen in ihrem Urteil am Donnerstag ein Schmerzensgeld von 60’000 Euro zu. Masri war Ende 2003 in Skopje in Mazedonien verhaftet worden. Die Mazedonier übergaben ihm nach wochenlangem Verhör der CIA und der US-Geheimdienst brachte ihn nach Afghanistan, wo er über vier Monate im Gefängnis festgehalten wurde. Dabei wurde er wiederholt gefoltert.

Die CIA verdächtigte Masri, Verbindungen zu Terrornetzwerken zu haben. Im Mai 2004 brachten die Amerikaner ihn wieder nach Europa und liessen ihn in Albanien frei.

Wichtige Klagepunkte anerkannt

Der EGMR erkannte alle wichtigen Klagepunkte Masris an. Er kam zu dem Schluss, dass die Gefangenschaft in Afghanistan eine Verletzung des Rechtes auf Freiheit und Sicherheit sei.

„Die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien war für seine Folter und Misshandlung sowohl auf ihrem eigenen Staatsgebiet als auch im Zusammenhang mit der aussergerichtlichen Überstellung verantwortlich“, heisst es in dem Urteil. Der Richterspruch ist endgültig. Dagegen ist keine Berufung möglich.

Mehrere europäische Staaten hatten damals mit den USA im Kampf gegen den Terrorismus bei illegalen Verschleppungen oder der Einrichtung von Geheimgefängnissen zusammengearbeitet. Die Aufklärung erweist sich bis heute als schwierig.

Jahrelanger Kampf vor Gerichten

Neun Jahre lang hatte Masri vergeblich vor deutschen, amerikanischen und mazedonischen Gerichten auf Wiedergutmachung geklagt. Das Urteil des EGMR sei ein „Signal an alle Länder, die in Zukunft mit den USA bei der Terrorbekämpfung zusammenarbeiten wollten“, sagte Masris Anwalt Darian Pavli. In Zukunft könnten die Regierungen dafür zur Verantwortung gezogen werden.

Sein Mandant werde sehr erfreut darüber sein, dass man ihm endlich geglaubt habe, sagte Pavli. Masri büsst zur Zeit eine Haftstrafe ab und war bei der Urteilsverkündung nicht dabei. Er war nach seiner Freilassung wegen der traumatischen Erfahrungen mehrfach straffällig geworden.

Zu dem Fall gab es mehrere Untersuchungen des Europarates, des EU-Parlaments und des BND-Untersuchungsausschusses des Bundestags 2006. Sie alle fanden Masris Schilderungen glaubwürdig. Der Verdacht, Masri könnte Verbindungen zu Terrornetzwerken gehabt haben, wurde bei keiner der diversen Untersuchungen erhärtet.

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