Menschenrechtsgericht weist Einspruch in Wachkoma-Fall zurück

Im Fall des im Wachkoma liegenden querschnittsgelähmten Franzosen Vincent Lambert hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einen Einspruch gegen die Erlaubnis zum Abstellen der Geräte abgewiesen. Dies gab das Gericht am Montagabend in Strassburg bekannt.

Im Fall des im Wachkoma liegenden querschnittsgelähmten Franzosen Vincent Lambert hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einen Einspruch gegen die Erlaubnis zum Abstellen der Geräte abgewiesen. Dies gab das Gericht am Montagabend in Strassburg bekannt.

Der Einspruch war Ende Juni von den Eltern von Lambert eingereicht worden, die ihren Sohn mit allen Mitteln am Leben halten wollen. Dagegen hatte der Gerichtshof Anfang Juni einem Ende der künstlichen Ernährung zugestimmt und damit der passiven Sterbehilfe den Weg geebnet.

Lambert hatte bei einem Motorradunfall im September 2008 schwere Kopfverletzungen erlitten. Seither ist er querschnittsgelähmt, liegt im Wachkoma und wird nur mit Ernährung durch eine Magensonde am Leben erhalten. Seine Familie ist über sein Schicksal tief zerstritten.

Lamberts Frau, fünf Geschwister und ein Neffe hatten vor Gericht für den 38-Jährigen das Recht zu sterben gefordert. Die Strassburger Richter verwiesen bei ihrem Urteil zudem auf die Einschätzung der Ärzte im Universitätsspital von Reims, wo der Schwerstbehinderte seit mehreren Jahren liegt. Demnach sind bei dem Mann kaum noch Anzeichen von Bewusstsein auszumachen, er befinde sich in einem «vegetativen Zustand».

Ihren Einspruch gegen den Urteilsspruch hatten die Eltern damit begründet, dass sich «neue Elemente» in dem Fall ergeben hätten. Dazu erklärte das Gericht nun, diese seien nicht derart, dass sie «eine entscheidende Auswirkung auf das Urteil haben könnten». Deshalb sei der Einspruch abgelehnt worden.

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