Menschenrechtsgerichtshof fällt Urteil über CIA-Entführung Masris

Für den Deutsch-Libanesen Kahled al-Masri ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) am Donnerstag die letzte Chance auf Entschädigung. Der verheiratete Familienvater aus Ulm spricht von menschenunwürdiger Behandlung.

Khaled al-Masri in einer Aufnahme aus dem Jahr 2005 (Archiv) (Bild: sda)

Für den Deutsch-Libanesen Kahled al-Masri ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) am Donnerstag die letzte Chance auf Entschädigung. Der verheiratete Familienvater aus Ulm spricht von menschenunwürdiger Behandlung.

In seiner Beschwerde wirft Masri der mazedonischen Polizei vor, ihn im Dezember 2003 festgenommen, in einem Hotel in Skopje festgehalten, befragt und dann an Agenten des amerikanischen Geheimdienstes CIA übergeben zu haben. Zur Last gelegt wurden Masri mutmassliche Verbindungen zu Terrornetzwerken.

Die Agenten hätten ihn mit verbundenen Augen und gefesselt per Flugzeug nach Afghanistan gebracht, wo er in einem geheimen Gefängnis mehr als vier Monate festgehalten und misshandelt worden sei. Auch in Skopje sei er am Flughafen bereits misshandelt worden. Die Verantwortung für den gesamten Zeitraum seiner Gefangenschaft liege bei Mazedonien.

Nach erfolglosen Klagen vor deutschen, amerikanischen und mazedonischen Gerichten verlangt der Anwalt Masris in Strassburg nun 300’000 Euro Schmerzensgeld.

Masri traumatisiert

Masri sitzt in der Nähe von Ulm in Haft und wird deshalb bei der Urteilsverkündung nicht in Strassburg sein. Der 49-Jährige gilt als traumatisiert. Im September 2009 war er in das Büro des Neu-Ulmer Oberbürgermeisters Gerold Noerenberg gestürmt und hatte auf ihn eingeschlagen.

Deshalb wurde er im März 2010 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Haft verurteilt. Weil er im Gefängnis einem Bediensteten ins Gesicht schlug, wurde seine Haftstrafe dann um mehrere Monate verlängert.

Schilderungen glaubwürdig

Neben dem EU-Parlament und dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss des deutschen Bundestags beschäftigte sich auch der Sonderermittler des Europarates – der ehemalige Tessiner Ständerat Dick Marty – mit dem Fall.

Sie alle beurteilten Masris Schilderungen als glaubwürdig. Der Verdacht, Masri könnte Verbindungen zu Terrornetzwerken gehabt haben, wurde bei keiner der diversen Untersuchungen erhärtet.

Bei der Anhörung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Mai dieses Jahres schilderte Masris Anwalt, James Goldson, die brutale Gewalt und die erniedrigende Behandlung, die sein Mandant erlitten habe.

Man habe ihn am Flughafen in Skopje geschlagen, nackt ausgezogen, sexuell misshandelt und ihn mit Spritzen ruhiggestellt. Im Flugzeug habe man ihn am Boden gefesselt und einen Sack über den Kopf gezogen.

Endgültiges Urteil

Der Vertreter der mazedonischen Regierung, Kostadin Bogdanov, bestritt damals alle Vorwürfe über ein geheimes Einverständnis mit der CIA. Er warf Masri ausserdem vor, jahrelang untätig geblieben zu sein, bevor er viel zu spät eine Strafanzeige in Mazedonien erstattet habe.

Erkennt der EGMR die Grundrechtsbeschwerden an, dürfte Mazedonien eine Entschädigung zahlen müssen. Das Strassburger Urteil wird endgültig sein, eine Berufung dagegen nicht möglich.

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