Merkel steht hinter Vorgehen von Justizminister Maas gegen Range

Der deutsche Justizminister Heiko Maas hat Generalbundesanwalt Harald Range mit Zustimmung der deutschen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) entlassen. Die Kanzlerin habe keine Einwände gegen das Vorgehen des SPD-Politikers geäussert.

Er geniesst weiterhin das Vertrauen der deutschen Kanzlerin: Justizminister Heiko Maas, der den Rauswurf von Generalbundesanwalt Harald Range mit der Regierung abgesprochen hat. (Archiv) (Bild: sda)

Der deutsche Justizminister Heiko Maas hat Generalbundesanwalt Harald Range mit Zustimmung der deutschen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) entlassen. Die Kanzlerin habe keine Einwände gegen das Vorgehen des SPD-Politikers geäussert.

Der Minister geniesse die «volle Unterstützung der Kanzlerin in dieser Frage», sagte Vizeregierungssprecherin Christiane Wirtz am Mittwoch in Berlin.

Maas hatte am Dienstag die sofortige Versetzung von Range in den Ruhestand angekündigt, da sein Vertrauen in dessen Amtsführung nachhaltig gestört sei. Range hatte dem Justizministerium vorgeworfen, Einfluss zu nehmen auf seine Ermittlungen wegen Landesverrats gegen das Internetportal Netzpolitik.org.

Der Generalbundesanwalt hatte nach einer Anzeige von Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maassen Ermittlungen wegen Landesverrats gegen zwei Journalisten von Netzpolitik.org eingeleitet, weil sie aus internen Dokumenten des Verfassungsschutzes zitiert hatten. Dies löste eine Welle der Empörung aus, Kritiker sprachen von einem Angriff auf die Pressefreiheit.

Range arbeitet weiter

Am Mittwochmittag war Range weiter im Amt. Ein Sprecher des Justizministeriums sagte, vollzogen sei die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand erst mit Überreichung der Ruhestandsurkunde.

«Das ist bisher nicht passiert», sagte der Sprecher. Aus dem deutschen Präsidialamt hiess es, die entsprechende Urkunde und das Begleitschreiben des Justizministeriums seien am Vormittag noch nicht eingetroffen. Die Urkunde muss vom deutschen Bundespräsident Joachim Gauck unterzeichnet werden.

Das Ermittlungsverfahren gegen das Internetportal läuft nach Angaben des Ministeriumssprechers weiter. Über den Fortgang entscheide allein der Generalbundesanwalt nach Recht und Gesetz. Spielraum für eine Weisung des Justizministers gebe es nicht.

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