Der geständige Beschuldigte, der im September 2016 einen Nebenbuhler auf dem Aussenparkplatz eines Einkaufszentrums in Oftringen mit einem Messer attackierte, bleibt in Untersuchungshaft. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Mannes gegen die zweite Haftverlängerung abgewiesen.
Aus dem am Dienstag publizierten Urteil geht hervor, dass die Lausanner Richter von Fluchtgefahr ausgehen. Der 32-jährige Beschuldigte verbrachte die ersten 20 Jahre seines Lebens in der Türkei.
Er ist türkischer Staatsangehöriger und unterhält eine intensive Beziehung zu seinen in der Türkei lebenden Eltern. Das Bundesgericht hält eine Kaution von 10’000 Franken für untauglich, um den Mann von einer Flucht abzuhalten.
Am 1. September vergangenen Jahres verabredete sich der Beschuldigte mit einem Mann, den er verdächtigte, ein Verhältnis mit seiner Ehefrau zu haben. Zum Treffen nahm der Inhaftierte ein Messer mit. Damit stach er am Tatort auf den anderen Mann ein, der Verletzungen am Bein erlitt.
Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm führt gegen den Türken ein Strafverfahren wegen versuchten Mordes oder versuchter Tötung und Drohung. Er wurde noch am Tattag festgenommen. Seither befindet er sich in Untersuchungshaft. (Urteil 1B_149/2017 vom 05.05.2017)