Messerstecher von Interlaken droht mehrjährige Strafe

Der Kosovare, der in Interlaken einen Schwinger und ehemaligen SVP-Grossratskandidaten mit dem Messer in den Hals stach, soll wegen versuchter vorsätzlicher Tötung für sieben Jahre ins Gefängnis. Das forderte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag vor dem Regionalgericht Oberland.

Nach der Messerattacke von Interlaken muss sich der mutmassliche Täter vor Gericht verantworten (Symbolbild) (Bild: sda)

Der Kosovare, der in Interlaken einen Schwinger und ehemaligen SVP-Grossratskandidaten mit dem Messer in den Hals stach, soll wegen versuchter vorsätzlicher Tötung für sieben Jahre ins Gefängnis. Das forderte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag vor dem Regionalgericht Oberland.

Der Verteidiger machte schuldmindernde Gründe geltend und plädierte auf eine Freiheitsstrafe von höchstens drei Jahren, die Hälfte davon bedingt. Das Urteil wird am Freitag erwartet.

Der Fall vom 15. August 2011 hatte landesweit hohe Wellen geworfen, zumal er sich im Vorfeld der eidgenössischen Wahlen ereignete. Die SVP kreierte darauf den Slogan „Kosovaren schlitzen Schweizer auf“.

Vor dem fünfköpfigen Gericht bestritt der Angeklagte nicht, dass er den Schwinger auf der Gartenterrasse eines Restaurants mit dem Messer angegriffen hatte. Er bedaure die Tat aber ausserordentlich, betonte der 32-Jährige mehrmals. In einem Brief hat er sich beim Opfer entschuldigt.

„Für mich ist die Tat unentschuldbar“, entgegnete der 45-jährige Schweizer. Unter den Folgen der Messerstiche leide er noch heute.

Vom Wortgefecht zum Messerstich

Wie sich die Tat genau zutrug, blieb am Donnerstag offen. Klar scheint aufgrund der Einvernahmen und der Zeugenaussagen, dass sich zwei Schweizer und zwei Brüder aus dem Kosovo ein Wortgefecht lieferten. Zuerst ging es ums Rauchen, bald soll das Wort „Scheiss-Schweizer“ gefallen sein.

Als sich der Schwinger erhob und dem einen Kosovaren zuwandte, stach dieser zu. Die Stich- und Schnittverletzung am Hals war gut fünf Zentimeter tief und mindestens 8 Zentimeter lang. Sie befand sich in unmittelbarer Nähe der rechten Halsschlagader. Wäre diese getroffen worden, wäre das Opfer laut Anklageschrift innert Minuten verblutet.

Der Angeklagte gab an, er habe vor der Tat „viel getrunken“. Trotzdem könne er sich das Ganze letztlich nicht erklären. Sein amtlicher Verteidiger, Krishna Müller, machte geltend, sein Mandant habe die Situation als bedrohlich empfinden können.

Solange es beim Wortgefecht geblieben sei, habe der Angeklagte ja das Messer nicht gezückt – erst als der Schwinger aufgestanden und Bier ausgeschüttet habe.

Staatsanwältin Carol Bützer forderte demgegenüber eine Strafe von sieben Jahre. Der Angeklagte habe mit direktem Vorsatz gehandelt und vom Tod des Opfers ausgehen müssen. Ohne Vorwarnung habe er zielstrebig und kräftig mit einem scharfen Messer zugestochen – und dabei mit dem Hals die verletzlichste Stelle eines Menschen ausgewählt.

Der Anwalt des Opfers sagte, sein Mandant wolle „eine gerechte Strafe“ für den Täter; er verlange zudem einen Schadenersatz von 19’000 Franken und eine Genugtuung von 30’000 Franken.

Nächster Artikel