Der britische Abhördienst GCHQ hat mit seiner Praxis der massenhaften Sammlung privater Daten gegen die europäische Menschenrechtsgesetzgebung verstossen.
Bis Dezember 2014 habe die Praxis des britischen Abhördienstes GCHQ nicht im Einklang mit den Artikeln 8 und 10 der Europäischen Menschenrechtscharta gestanden, entschied das britische Geheimdiensttribunal Investigatory Powers Tribunal (IPT) am Freitag. Seither werde aber nicht mehr gegen die Regelungen verstossen.
Der Abhördienst GCHQ zapfte systematisch Datenkabel an. Im Zuge eines Austausches nutzte das GCHQ auch Daten, die der US-Geheimdienst NSA aus dessen Überwachungsprogrammen Prism und Upstream gewonnen hat. Hier sei es zu Verstössen gekommen.
Die Vorwürfe waren durch den US-Whistleblower Edward Snowden bekannt geworden und vor allem in der Zeitung «The Guardian» öffentlich gemacht worden. Geklagt hatten unter anderem Amnesty International, die Datenschutz-Organisationen Liberty und Privacy International, sowie sieben nicht britische Organisationen.
Es ist das erste Mal in der Geschichte des im Jahr 2000 etablierten Tribunals, dass eine Fehlverhalten der Geheimdienste anerkannt und einer Beschwerde stattgegeben werden. Eine direkte Rechtsfolge entsteht daraus zunächst nicht.