MGC muss Kosten in der Gaddafi-Plakat-Affäre nicht übernehmen

Die Genfer Protestpartei Mouvement Citoyen Genevois (MCG) muss die Verfahrenskosten im Zusammenhang mit der Gaddafi-Plakat-Affäre nicht übernehmen. Dies hat das Bundesstrafgericht entschieden.

Die Plakate der MGC (Archiv) (Bild: sda)

Die Genfer Protestpartei Mouvement Citoyen Genevois (MCG) muss die Verfahrenskosten im Zusammenhang mit der Gaddafi-Plakat-Affäre nicht übernehmen. Dies hat das Bundesstrafgericht entschieden.

Eric Stauffer, Präsident des rechtspopulistischen Mouvement Citoyens Genevois (MCG), bestätigte am Donnerstag eine Information der Agentur Decaprod. Danach entschied das Bundesstrafgericht, dass die Bundesanwaltschaft Stauffer die Verfahrenskosten nicht hätte auferlegen dürfen, als es die Behandlung der Klage Libyens gegen ein Gaddafi-Plakat des MCG einstellte.

Honorar-Entschädigung zugesprochen

Das Bundesstrafgericht habe ihm zudem eine Honorar-Entschädigung zugesprochen, ergänze Stauffer weiter. Dieser Entscheid beweise seine Unschuld. Er werde von der Genfer Regierung nun verlangen, dass sie ihm die Kosten für die zensurierte Plakat-Kampagne zurückerstatte.

Auslöser der Affäre war ein Plakat von Stauffers Partei im Vorfeld der Abstimmungkampagne zur SVP-Ausschaffungsinitiative gewesen. Unter einem Foto von Muammar al-Gaddafis stand zu lesen: „Er will die Schweiz zerstören“.

In der Folge gelangte die Genfer Regierung an die Bundesanwaltschaft, welche die vorläufige Beschlagnahmung der Plakate verfügte. Das Bundesstrafgericht stützte danach den Entscheid. Das umstrittene Abstimmungsplakat des MCG brachte Stauffer ein Strafverfahren wegen Beleidigung eines fremden Staates ein.

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hatte die Bundesanwaltschaft im Einvernehmen mit dem Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) im November 2010 ermächtigt, die Strafverfolgung einzuleiten.

Voraussetzung für diesen Schritt war ein schriftliches Gesuch Libyens, gegen Stauffer vorzugehen. Im August stellte die Bundesanwaltschaft die Behandlung der Klage Libyens gegen Stauffer ein.

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