Michael Lauber will Ruf der Bundesanwaltschaft verbessern

Der neue Bundesanwalt Michael Lauber will den Ruf der Bundesanwaltschaft verbessern. Dazu braucht es seiner Ansicht nach aber keine umfassende Reorganisation, wie er am Freitag an einer Medienkonferenz zu seinen ersten drei Monaten im Amt erklärte.

Der neue Bundesanwalt Michael Lauber vor den Medien (Archiv) (Bild: sda)

Der neue Bundesanwalt Michael Lauber will den Ruf der Bundesanwaltschaft verbessern. Dazu braucht es seiner Ansicht nach aber keine umfassende Reorganisation, wie er am Freitag an einer Medienkonferenz zu seinen ersten drei Monaten im Amt erklärte.

Sein Ziel sei es, die Bundesanwaltschaft mit einer Strategie der kleinen und konsequenten Schritte für künftige Herausforderungen fit zu halten, sagte Lauber. Die Kritik an der Bundesanwaltschaft habe Spuren hinterlassen. Es gelte nun, die Unabhängigkeit der Behörde zu stärken.

Lauber gab auch seine Prioritäten bekannt. Ins Visier nehmen will er die organisierte Kriminalität, insbesondere die italienische Mafia. Zu diesem Zweck schafft er eine spezielle Koordinationsstelle. Dies soll eine einheitliche Strafverfolgung in Mafia-Fällen gewährleisten.

Als Nachbarland Italiens sei die Schweiz davon besonders betroffen, erklärte Lauber. Weitere Schwerpunkte sind Geldwäscherei, Wirtschaftskriminalität, Terrorismus sowie „Spezialfälle“, beispielsweise im Zusammenhang mit dem arabischen Frühling.

Gutes Beweisfundament im ‚Ndrangheta-Fall

Mit dem letzten Mafia-Fall, den die Bundesanwaltschaft vor Gericht brachte, war sie nicht erfolgreich. Es geht um 13 mutmassliche Mitglieder der ‚Ndrangheta. Das Bundesstrafgericht schickte die Anklage im Februar zurück an die Bundesanwaltschaft – mit der Begründung, es seien Teilnahmerechte der Verteidigung verletzt worden.

Eine Niederlage sieht Lauber darin aber nicht: Von einer Schlappe könne erst gesprochen werden, wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliege. Er gehe davon aus, dass das Beweisfundament gut sei. Allgemein betrachtet Lauber Niederlagen indes als unvermeidlich, als „Teil des Spiels“. Das Gesetz stelle hohe Anforderungen für den Nachweis einer kriminellen Organisation, gab er zu bedenken.

Einheitliches Vorgehen bei Wirtschaftskriminalität

Den Kampf gegen Wirtschaftskriminalität sieht der Bundesanwalt auch als Kampf um den Ruf des Schweizer Wirtschaftsplatzes. Dieser hänge nicht zuletzt davon ab, wie konsequent die Strafverfolgung die Grenzen setze. Ein Koordinator soll künftig dafür sorgen, dass bei Wirtschaftskriminellen einheitliche Verfolgungsgrundsätze angewandt werden.

Zudem will Lauber eine zweite Abteilung zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität schaffen, welche sich um Börsendelikte kümmern wird – Delikte, die künftig in die Kompetenz der Bundesanwaltschaft fallen. Für die neue Abteilung sowie den Ausbau der Informatik will Lauber zusätzliche Stellen beantragen.

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