Der ehemalige Chef der Bundeskriminalpolizei (BKP), Michael Perler, kehrt definitiv nicht in sein Amt zurück. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und Perler lösen das Arbeitsverhältnis per 31. Oktober 2012 auf.
Beide Seiten hätten „in gegenseitigem Einvernehmen“ eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet, teilte das EJPD am Dienstag mit. Perler werde seine vorübergehend übernommene Aufgabe im Bundesamt für Sport (BASPO) für eine allfällige Kandidatur der Schweiz für die olympischen Winterspiele 2022 behalten. Die Stelle des Chefs der BKP wird ausgeschrieben.
Perlers Abgang war erwartet worden. Denn er musste sein Amt als Chef der Bundeskriminalpolizei bereits Ende September 2011 abgeben. Das Bundesverwaltungsgericht war zum Schluss gekommen, dass er ein Sicherheitsrisiko darstellt, weil er seine damalige Partnerin, eine russischstämmige geschiedene Schweizerin, auf eine Geschäftsreise nach St. Petersburg mitgenommen hatte.
Zuvor hatte Perler seine Freundin durch eigene Mitarbeiter einer Sicherheitsprüfung unterziehen lassen.
Anfang Mai bestätigte das Bundesgericht die Einschätzung des Bundesverwaltungsgerichtes. Gemäss dem Urteil wird Perler nicht vorgeworfen, bestimmte Gesetzesvorschriften verletzt zu haben. Vielmehr habe er mit seinem Verhalten ein mangelndes Bewusstsein für die Sicherheitsaspekte seiner Funktion an den Tag gelegt.
Michael Perler trat am 1. Juli 2009 als 42-Jähriger das Amt als Chef der Hauptabteilung Bundeskriminalpolizei an. Zuvor hatte der Jurist und Kriminologe bereits drei Jahre für die BKP gearbeitet. Zum Chef ernannt hatte ihn Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf.