Gut zwei Monate nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum «Recht auf Vergessenwerden» im Internet bietet auch die Microsoft-Suchmaschine Bing ein Formular für Löschanträge an. Der US-Konzern stellte das Formular, mit dem Europäer die Sperrung unliebsamer Ergebnisse zu Suchanfragen mit ihrem Namen beantragen können, am Mittwoch ins Internet.
Um den Antrag bei Microsoft zu stellen, müssen die Antragsteller einen Nachweis für ihre Identität und ihren Wohnsitz hochladen und beantworten, ob sie eine Person des öffentlichen Lebens – wie beispielsweise ein Politiker oder ein Prominenter sind. Auch Personen mit Wohnsitz in der Schweiz können die Löschung von Suchergebnissen ersuchen.
Die Links, die aus den Suchergebnissen entfernt werden sollen, müssen einzeln angegeben werden. Für jeden Link will Microsoft eine Erklärung, warum er nicht mehr zu finden sein soll, etwa weil er veraltet, falsch, unvollständig oder unangemessen ist.
«Diese Informationen helfen uns, in Übereinstimmung mit europäischem Recht zwischen Ihrem individuellen Interesse am Schutz der Privatsphäre und dem öffentlichen Interesse an freier Meinungsäusserung und freier Verfügbarkeit von Informationen abzuwägen», heisst es in dem Formular. «Ein Antrag ist daher keine Garantie dafür, dass ein bestimmtes Suchergebnis gesperrt wird.»
Google: Tausende Löschanträge
Der EuGH hatte Mitte Mai entschieden, dass Internet-Suchmaschinen wie Google bei einer Suche nach einem Namen in bestimmten Fällen nicht alle Treffer anzeigen dürfen. EU-Bürger können seitdem verlangen, dass Suchmaschinenbetreiber Links aus ihre Suchergebnissen streichen, wenn Angaben auf den verlinkten Seiten die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzen.
Der Suchmaschinen-Riese Google hatte bereits Ende Mai ein Formular ins Netz gestellt, mit dem Privatleute die Sperrung von Links beantragen können. Seitdem wurden nach Unternehmensangaben bereits mehr als 70’000 Löschanträge bei Google gestellt.