Der Mieterverband Basel will die vom Grossen Rat vorgenommene Änderung an seiner Wohnschutzinitiative nicht akzeptieren. Er hat deshalb beim Verfassungsgericht eine Beschwerde eingereicht.
Der Grosse Rat hatte die Wohnschutzinitiative des Mieterverbands auf Antrag der Regierung in einigen Punkten als rechtlich nicht zulässig taxiert. Der Verband ist nun aber überzeugt, dass der Initiativtext in allen Punkten «rechtlich vollkommen zulässig» ist, wie er in einer Mitteilung vom Donnerstag schreibt.
Der Verband sieht in der Änderung des Initiativtextes eine «leichtfertige Beschneidung der Volksrechte» durch Regierung und Parlamentsmehrheit. Der volle Titel der Initiative lautet «Wohnen ohne Angst vor Vertreibung, Ja zu mehr Rücksicht auf ältere Mietparteien».
Eine von vier Initiativen
Die Initiative zielt konkret per Verfassungsänderung auf renditegetriebene Totalsanierungen. Bei Leerwohnungsbeständen von unter 1,5 Prozent sieht sie Massnahmen vor wie eine Bewilligungspflicht für Renovationen und Umbauten oder für den Abbruch von bezahlbaren Wohnungen.
Seine Wohnschutzinitiative hatte der Verband zusammen mit zwei weiteren Mieterschutz-Volksbegehren im September vergangenen Jahres eingereicht. Gemäss Beschluss des Grossen Rats werden alle drei Initiativen nicht direkt dem Volk vorgelegt. Vielmehr muss zunächst die Regierung innerhalb eines halben Jahres inhaltlich zu ihnen Stellung nehmen.