Migros darf laut Gerichtsentscheid keine M-Watch verkaufen

Im Streit um die Markenrechte kann der Uhrenhersteller Mondaine einen Erfolg verbuchen. Das Zürcher Handelsgericht hat entschieden, dass die Migros die M-Watch künftig nicht mehr verkaufen darf, wie Mondaine am Sonntag mitteilte.

Der Uhrenhersteller Mondaine kann einen Erfolg verbuchen (Archiv) (Bild: sda)

Im Streit um die Markenrechte kann der Uhrenhersteller Mondaine einen Erfolg verbuchen. Das Zürcher Handelsgericht hat entschieden, dass die Migros die M-Watch künftig nicht mehr verkaufen darf, wie Mondaine am Sonntag mitteilte.

Seit 2010 streiten sich Mondaine und der orange Riese um die Rechte an der M-Watch. Die Mondaine-Gruppe behauptet, die Migros habe hinter ihrem Rücken und trotz Eintrag im Eidgenössischen Markenregister die Markenrechte für sich geltend machen wollen. Mondaine stellt neben M-Watch auch Uhren unter eigenem Namen und die Schweizer Bahnhofsuhr als Armbanduhr her.

Mit Entscheid vom 25. Februar hat das Handelsgericht Mondaine in allen wesentlichen Punkten Recht gegeben, wie Mondaine in einer Mitteilung schreibt. Insbesondere wird es der Migros unter Strafandrohung verboten, „in der Schweiz die Bezeichnung „M WATCH“ eigenständig in welcher Form auch immer, gewerblich zu nutzen“, wie es im Gerichtsentscheid heisst.

Zudem muss die Migros die Verfahrenskosten in Höhe von 95’000 Franken zu vier Fünfteln übernehmen. Auch muss der Detaillist der Mondaine-Gruppe eine Prozessentschädigung von 60’000 Franken zahlen. Gegen den Entscheid kann innert 30 Tagen Beschwerde beim Bundesgericht eingelegt werden.

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