Der Bund erlaubt der Migros den Verkauf von Reis, der nicht den Schweizer Normen entspricht. Auf Antrag des Grossverteilers nahm das Bundesamt für Gesundheit (BAG) das Getreide in die Liste der gemäss dem Cassis-de-Dijon-Prinzip zugelassenen Produkte auf.
Die 26 Tonnen des betroffenen Reises weisen leicht mehr Rückstände des Pestizids Tebuconazole auf, als in der Schweiz eigentlich zulässig, bestätigte Migros-Sprecherin Martina Bosshard am Dienstag einen Bericht des Westschweizer Radios. Der Reis ist in Kilopackungen und sollte innert eines Monats verkauft sein.
Der Tessiner Lieferant, die Migros Riseria Taverne, informierte den Grossverteiler über den erhöhten Pestizidgehalt, sagte Bosshard. Die Migros gelangte daraufhin ans BAG, welches den Verkauf erlaubte. Andernfalls hätte der Reis nach Uruguay zurückgeschickt oder zerstört werden müssen.
26 Tonnen Reis betroffen
Die 26 Tonnen des Reises enthalten weniger als 0,01 mg Tebuconazole mehr als erlaubt. Die vom BAG am 15. November publizierte Entscheidung, die den europäischen Normen entspricht, lässt vierzig mal höhere Grenzwerte zu, als bisher in der Schweiz möglich, sagte der Genfer Kantonschemiker Didier Ortelli in der Sendung.
Die Entscheidung betrifft neben Tebuconazole auch andere Pestizide. Gemäss Ortelli könnten darum künftig höhere Pestizidmengen in allen in der Schweiz verkauften Reisarten zu finden sein.
Gemäss dem Cassis-de-Dijon-Prinzip sind Nahrungsmittel in der Schweiz zum Verkauf zugelassen, wenn sie in einem Land der Europäischen Union zugelassen sind.