Migros geht wegen Verkaufsflächen in Egerkingen vor Bundesgericht

Die Migros Aare hat eine juristische Auseinandersetzung über eine Baubewilligung des Einkaufszentrums Gäupark Süd in Egerkingen SO ans Bundesgericht weiter gezogen. Das solothurnische Verwaltungsgericht hatte die Baubewilligung nachträglich für ungültig erklärt.

Die Migros Aare hat eine juristische Auseinandersetzung über eine Baubewilligung des Einkaufszentrums Gäupark Süd in Egerkingen SO ans Bundesgericht weiter gezogen. Das solothurnische Verwaltungsgericht hatte die Baubewilligung nachträglich für ungültig erklärt.

Gegen die Baubewilligung hatte der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) Beschwerde beim Bau- und Justizdepartement eingereicht, wie die Migros Aare am Dienstag mitteilte. Dieses hob die Baubewilligung Ende Juni 2010 nachträglich auf. Anfang Februar 2012 bestätigte das solothurnische Verwaltungsgericht diesen Entscheid.

Die Gemeinde Egerkingen hätte die Bewilligung 2004 erst nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erteilen dürfen, laute kurz zusammengefasst die Begründung. Betroffen vom Entzug der Baubewilligung ist ein ehemaliges Produktionsgebäude einer Firma, in dem heute mehrere Läden untergebracht sind.

Die Migros habe sich „in guten Treuen“ darauf verlassen, dass die 2004 von der Gemeinde Egerkingen erteilte und von keiner Seite bestrittene Baubewilligung für dieses Gebäude vollkommen in Ordnung sei. Im Nachhinein sei nun eine baurechtlich unsichere und unangenehme Situation entstanden.

Die Migros Aare bedauere dies und stehe in engem Kontakt mit der Gemeinde. Um möglichst rasch abschliessende Klarheit über die Rechtmässigkeit der Verkaufsflächen zu erhalten, gelange die Migros Aare nun ans Bundesgericht.

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