Das Statthalteramt Zürich hat die Migros wegen der Gewinnspiele «Mega Win» und «Die Lose sind los!» gebüsst. Es kam zum Schluss, dass Teilnehmer, die bei der Migros einkauften, grössere Gewinnchancen hatten als Personen, die nichts kauften.
Der Einkauf wurde folglich zum Glücksspiel-Einsatz. Dies verstösst jedoch gegen das Lotteriegesetz. Solche Glücksspiele dürfen nur mit einer Bewilligung durchgeführt werden.
Die Migros hat die Bussen akzeptiert. Der Strafbefehl sei rechtskräftig, bestätigte das Statthalteramt am Donnerstag eine Meldung der Sendung «Espresso» von Radio SRF 1. Strafanzeige erstattet hatte im vergangenen November die Lotterie- und Wettmarkt-Aufsichtsbehörde Comlot .
Wie Hansjost Zemp vom Statthalteramt gegenüber der Nachrichtenagentur sda weiter ausführte, war die Teilnahme beim «Mega Win»-Gewinnspiel zwar «grundsätzlich kostenlos möglich, aber nicht chancengleich».
Die Teilnahme war pro Einkauf auf maximal 10 «Stickersets» oder «40 Aufkleber» beschränkt, aber nicht pro Person und Tag. Die GratisteilnahmeMöglichkeit dagegen war beschränkt pro Person und Tag auf 3 «Stickersets» oder «12 Aufkleber».
Bussen in vierstelliger Höhe
Im Vergleich zur kostenlosen Teilnahmeform konnte sich ein Käufer mit unbeschränktem Budget durch weitere Einkäufe unbeschränkt viele «Sticker-Sets» beschaffen. Dadurch hatte dieser gemäss Statthalteramt höhere Gewinnchancen als der, der gratis am Gewinnspiel teilnahm. Ähnlich sieht die Argumentation auch beim Gewinnspiel «Die Lose sind los!» aus.
Bei beiden Gewinnspielen war laut Zemp nicht zu übersehen, dass die Veranstaltungen «vorab Geschäftszwecken dienten, um durch sehr attraktive Preise zum Kaufen von Migrosprodukten zu veranlassen».
Das Verschulden wurde im Fall «Mega Win» als «mittelschwer», im Fall «Die Lose sind los!» als «nicht mehr als leicht» beurteilt . In beiden Fällen hat das Statthalteramt Bussen in vierstelliger Höhe ausgesprochen.