Migros zieht Urteil des Kantons Aargau an das Verwaltungsgericht

Die Migros ist nicht einverstanden mit dem Entscheid des Aargauer Baudepartementes zum geplanten Projekt für einen OBI-Fachmarkt und zwei Hochhäuser mit 423 Wohnungen in Spreitenbach AG. Der Entscheid wird ans Aargauer Verwaltungsgericht weitergezogen.

Die Migros ist nicht einverstanden mit dem Entscheid des Aargauer Baudepartementes zum geplanten Projekt für einen OBI-Fachmarkt und zwei Hochhäuser mit 423 Wohnungen in Spreitenbach AG. Der Entscheid wird ans Aargauer Verwaltungsgericht weitergezogen.

Das kantonale Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) hatte eineBeschwerde des Verkehrsclubs der Schweiz (VCS) gegen das Migros-Projekt teilweise gutgeheissen. Die kantonale Behörde ist der Meinung, dass auch das angrenzende Einkaufszentrum Tivoli in die Umweltverträglichkeitsprüfung miteinbezogen werden muss.

Der VCS hatte sogar gefordert, dass neben dem Tivoli auch das zweite Spreitenbacher Einkaufszentrum Shoppi sowie die Umweltarena in die UVP integriert werden müssen. So weit wollte das Aargauer Baudepartement dann aber nicht gehen. Konkret geht es um das Parkhaus des OBI-Fachmarktes. Dieses dient auch dem Tivoli.

Werde der VCS-Beschwerde stattgegeben, gefährde dies das Projekt und führe dazu, dass der OBI-Baumarkt auf der grünen Wiese realisiert werden müsste, kritisiert die Migros den Entscheid in einem Communiqué vom Montag. Damit würde eine raumplanerisch sinnvolle und nachhaltige Lösung ad absurdum geführt.

Die Migros weist auch darauf hin, dass die beiden bestehenden Shoppingzentren in Spreitenbach mit dem Segen des Kantons und der Gemeinde vor sechs Jahren umweltrechlich saniert worden sind. Dabei seien für beide Zentren eine kostenpflichtige Parkplatzbewirtschaftung eingeführt und die Anzahl Parkplätze reduziert worden.

Das Migros-Projekt schafft im Spreitenbach neben neuen Arbeitsplätzen zusätzlichen Wohnraum für 1000 Personen. Die beiden Hochhäuser liegen direkt bei einer Haltestelle der geplanten Limmattalbahn.

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