Die Militärjustiz hat nicht herausgefunden, wer die vertraulichen Informationen zum Luftabwehrprojekt BODLUV weitergab. Dagegen hat sie einen Verdächtigen im Fall einer veröffentlichten Blattmann-Rede, in der dieser den Whistleblower scharf kritisiert hatte.
Die SRF-Sendung «Rundschau» und die «Zentralschweiz am Sonntag» hatten im März vertrauliche Dokumente über Probleme im Zusammenhang mit dem sogenannten BODLUV-Projekt – der Beschaffung neuer Boden-Luft-Lenkraketen – publik gemacht. Diese waren am 19. Januar an einer Sitzung der Projektaufsicht «Bodengestützte Luftverteidigung 2020» besprochen worden.
Die in den Medien veröffentlichten Informationen seien «einer erheblichen Personenzahl bekannt» gewesen, teilte die Militärjustiz am Freitag mit. Es könne nicht mehr mit Sicherheit festgestellt werden, wer alles über die fraglichen Informationen hätte verfügen können
Deshalb habe der Untersuchungsrichter beantragt, die vorläufige Beweisaufnahme einzustellen. Blattmann stimmte dem Antrag zu. Das Verfahren sei damit abgeschlossen.
Tatverdächtiger nach Aufnahmen
Die Militärjustiz hatte die Untersuchungen gegen Unbekannt Mitte April aufgenommen. Ende April äusserte sich der Armeechef dann vor über 150 Generalstabsoffizieren harsch über den mutmasslichen Whistleblower. Gemäss «Zentralschweiz am Sonntag» soll er gesagt haben, er freue sich, wenn diese im übertragenen Sinne auf die Schlachtbank geführt würden.
Er werde persönlich beim Demontieren der Gradabzeichen behilflich sein. Eine Tonaufnahme dieser Rede wurden am 9. Mai 2016 auf der Website von Tagesanzeiger.ch/Newsnet veröffentlicht.
Am 12. Mai eröffnete die Militärjustiz deshalb ein zweites Verfahren gegen Unbekannt «wegen des Verdachts auf unzulässige Aufnahme und Weitergabe von in dienstlicher Stellung erlangten mündlichen Informationen». Diese Ermittlungen hätten nun einen «dringenden Tatverdacht» gegen eine Person ergeben, teilte die Militärjustiz am Freitag weiter mit.
Der Verdächtige soll Blattmanns Rede ohne dessen Einwilligung mit einem Mobiltelefon aufgenommen und anschliessend über einen Internet-Chatroom verbreitet haben. Die Militärjustiz habe nun gegen die Person eine Voruntersuchung eröffnet. Es gelte nach wie vor die Unschuldsvermutung.
Verteidigungsminister Guy Parmelin hatte das BODLUV-Projekt bereits am 22. März von auf Eis gelegt. Die Begründung war damals, dass zunächst ein Konzept für die gesamte Luftverteidigung erarbeitet werden müsse.