Milliardenerbe Carl Hirschmann zieht vor Bundesgericht

Milliardärssohn Carl Hirschmann hat seinen Fall vor das Bundesgericht weitergezogen. Bei der obersten Instanz will er eine mildere Bestrafung erreichen und in erster Linie vermeiden, dass er 12 Monate lang in Halbgefangenschaft verbringen muss.

Milliardärssohn Carl Hirschmann zieht das Urteil gegen ihn vor Bundesgericht (Archiv) (Bild: sda)

Milliardärssohn Carl Hirschmann hat seinen Fall vor das Bundesgericht weitergezogen. Bei der obersten Instanz will er eine mildere Bestrafung erreichen und in erster Linie vermeiden, dass er 12 Monate lang in Halbgefangenschaft verbringen muss.

Der Spross der Jet-Aviation-Dynastie wurde verurteilt, weil er eine junge Frau zu Oralsex zwang und mehrmals Sex mit einem 15-jährigen Mädchen hatte, ohne dessen wahres Alter genügend zu prüfen.

Wie das Bundesgericht am Montag mitteilte, wurde das Verfahren im Fall Hirschmann aufgenommen. Wann mit einem Urteil gerechnet werden kann, ist noch unklar. Weitergezogen wurde der Fall ausschliesslich von Hirschmann, nicht aber von der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft.

Sie hätte das Urteil des Obergerichtes vom November 2012 akzeptiert, obwohl Hirschmanns erstinstanzliche Strafe gemildert wurde. Das Obergericht senkte die Strafe wegen sexueller Nötigung und mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern um einen Monat von 33 Monaten auf 32 Monate teilbedingt.

Von diesen 32 Monaten verhängte das Obergericht 20 mit einer Probezeit von drei Jahren zur Bewährung. Die restlichen 12 müsste der einst gefeierte, 32-jährige Clubbesitzer allerdings absitzen, was er mit dem Gang nach Lausanne verhindern will.

Bei Strafen bis zu einem Jahr ist der Vollzug in Halbgefangenschaft möglich. Das heisst, dass der Verurteilte tagsüber einer normalen Arbeit nachgehen kann und nur für den Abend und die Nacht hinter Gitter muss. Im Kanton Zürich, wo Hirschmann die Strafe verbüssen müsste, werden Halbgefangenschaften in Winterthur abgesessen.

ADHS-Symptome waren nicht strafmildernd

Hirschmanns Verteidigung stellte sich vor Obergericht auf den Standpunkt, dass ihr Mandant unter einer Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung, kurz ADHS, leide und deshalb nicht voll schuldfähig sei. Ein Gutachten und schliesslich auch das Obergericht schenkten dieser Argumentation jedoch kein Gehör und erachteten Hirschmann als voll schuldfähig.

Strafmildernd wirkten hingegen das Geständnis, eine Frau zum Oralsex gezwungen zu haben, sowie die gemäss Gericht „emotionale Verwahrlosung“ des Beschuldigten, weil die Mutter die Familie früh verlassen habe. Zudem habe Hirschmann, der mittlerweile in London lebt, wegen der medialen Vorverurteilung gelitten.

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