Das Basler Baudepartement stoppt Unterhaltsarbeiten im kommenden Jahr, solange kein gültiges Budget vorliegt. Damit entgehen dem Gewerbe monatlich Aufträge in der Höhe von zwei Millionen Franken.
Weitere Auswirkungen des Budget-Streits werden bekannt: Das Baudepartement (BVD) stoppt einen grossen Teil seiner Unterhaltsarbeiten, solange kein Budget verabschiedet ist. Die Auftragssumme beträgt rund zwei Millionen Franken monatlich. Mit jeder Woche, die vergeht, bis sich die Basler Politik auf einen Haushalt geeinigt hat, entgehen lokalen Malern und Handwerkern damit wichtige Aufträge.
Ein Teil der Aufträge dürfte nach Auffassung des Baudepartements unwiderruflich verloren sein: «Realistischerweise ist davon auszugehen, dass das hinausgeschobene Auftragsvolumen nicht einfach ohne Weiteres aufgeholt werden kann», teilt Sprecher Marc Keller auf Anfrage mit.
Gewerbeverband kritisiert Auftragsstopp
Der Basler Gewerbeverband, der massgeblich an der bürgerlichen Koalition mitgebaut hat, die das Budget vor einer Woche versenkt hat, kritisiert den Auftragsstopp: «Die Ankündigung des BVD ist eine reine Trotzreaktion. Das BVD wird kaum bereits beschlossene Arbeiten sistieren oder auf unerlässliche Ausgaben verzichten, denn das käme einer Arbeitsverweigerung gleich, und es würde dem Finanzhaushaltsgesetz widersprechen.»
Bereits am Montag machte die TagesWoche publik, dass sich wegen des Budget-Stopps auch die Neubauten der Schulhäuser Erlenmatt und Schoren verzögern sowie nach heutigem Stand die Sanierung der St. Jakobshalle. Im Fall des Erlenmatt-Schulhauses erwies sich nun, dass dort bereits Verträge unterzeichnet wurden, also auch ohne Budget gebaut werden kann.
Medien vermuten «Trotzreaktion»
Ob die Verwaltung die Gesetze richtig umsetzt, wenn sie Projekte und Auftragsvergaben stoppt, ist umstritten. Die «Basler Zeitung» wie auch die «bzbasel» (beide Kommentare online nicht verfügbar) glauben, es handle sich dabei um eine Trotzreaktion der rot-grünen Regierung auf den bürgerlichen Coup.
Tatsächlich ist die Lage unklar, das Finanzhaushaltsgesetz liest sich widersprüchlich. An einer Stelle wird explizit darauf hingewiesen, dass die Regierung auch ohne gültiges Budget Entscheide treffen darf, andernorts wird festgehalten, dass jede Ausgabe drei Kriterien erfüllen muss. Eines davon ist ein beschlossener Budget-Kredit. Auf diesen Passus weist auch das Finanzdepartement in einer Stellungnahme in der «Basler Zeitung» hin. Dessen Einschätzung wird am Ende massgeblich sein.