Minder-Verordnung verpasst Zwei-Drittel-Mehr bei Sulzer-Aktionären

Die „Abzocker“-Verordnung fällt bei den Sulzer-Aktionären durch: Eine entsprechende Statutenänderung scheiterte an der von Sulzer selbst vorgeschriebenen Zwei-Drittel-Mehrheit. Die Verwaltungsräte wollen nun noch einmal über die Bücher.

Klaus Stahlmann, CEO Sulzer AG, spricht an der Medienkonferenz (Bild: sda)

Die „Abzocker“-Verordnung fällt bei den Sulzer-Aktionären durch: Eine entsprechende Statutenänderung scheiterte an der von Sulzer selbst vorgeschriebenen Zwei-Drittel-Mehrheit. Die Verwaltungsräte wollen nun noch einmal über die Bücher.

Die Statutenänderung steht im Zusammenhang mit der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei Aktiengesellschaften (VegüV), die nach dem Volks-Ja zur Abzocker-Initiative von Ständerat Thomas Minder erlassen wurde. Die Verordnung gilt seit dem 1. Januar.

Der Sulzer-Verwaltungsrat beantragte bei den Aktionären deswegen eine Statutenänderung. Allerdings stimmten an der Generalversammlung, die am Donnerstag in Winterthur durchgeführt wurde, nur 62,6 Prozent der Aktionäre zu. Die Sulzer-Statuten erfordern indes eine die Zwei-Drittel-Mehrheit für eine Annahme.

Mehr Aktionärsrechte

Die wichtigsten Neuerungen von VegüV sind: Die Generalversammlung wählt das Präsidium, die Verwaltungsräte, den Vergütungsausschuss sowie den unabhängigen Stimmrechtsvertreter einzeln und für die Dauer eines Jahres. Die Abstimmungen sind bindend. Blosse Konsultativabstimmungen sind nicht mehr zulässig.

Künftig sind Abgangsentschädigungen, Provisionen für konzerninterne Umstrukturierungen und Vergütungen, die im voraus entrichtet werden, verboten. Die Generalversammlung stimmt über die Vergütungen ab, die der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung des Unternehmens erhalten sollen.

Zudem sind institutionelle Investoren – also etwa Pensionsfonds oder Versicherer – künftig verpflichtet, von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen und ihre Entscheidung offen zu legen.

Verwaltungsrat analysiert Votum

„Wir werden das Resultat genau analysieren“, sagte Verwaltungsrat Klaus Sturany. Das Gremium könne sich nur vorstellen, dass es sich um einige wenige Anpassungen handeln könne, die Sulzer mit den Aktionären angehen werde.

Trotz der Ablehnung ist eine ausserordentliche Generalversammlung nicht nötig. Weil die Umsetzung der Minder-Bestimmungen erst Ende 2015 erreicht sein muss, kann der Verwaltungsrat die Änderung an der nächsten ordentlichen Aktionärsversammlung in etwa einem Jahr noch einmal in überarbeiteter Form, vorlegen.

Alle anderen Traktanden hiessen die Sulzer-Aktionäre hingegen gut. Unter anderem wählten sie den ehemaligen Siemens-Chef Peter Löscher zum Verwaltungsrat. Löscher ist ein Vertreter von Grossaktionär Viktor Vekselberg, der knapp ein Drittel von Sulzer besitzt.

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