Minderheitsmeinung in Aargauer Abstimmungsbüchlein vergessen

Im Kanton Aargau sind in der Broschüre mit den Erläuterungen zu den fünf kantonalen Abstimmungsvorlagen vom 12. Februar zwei Informationen vergessen gegangen. Auf einem Beiblatt zum 90 Seiten dicken Abstimmungsbüchlein werden nun die Minderheitsmeinungen des Parlaments mitgeliefert.

Im Kanton Aargau sind in der Broschüre mit den Erläuterungen zu den fünf kantonalen Abstimmungsvorlagen vom 12. Februar zwei Informationen vergessen gegangen. Auf einem Beiblatt zum 90 Seiten dicken Abstimmungsbüchlein werden nun die Minderheitsmeinungen des Parlaments mitgeliefert.

Konkret geht es um die Argumente der Unterlegenen im Grossen Rat zur Volksinitiative «Ja zu einer guten Bildung – Nein zum Lehrplan 21» sowie zur Initiative «Arbeit und Weiterbildung für alle!». Regierungsrat und Parlament lehnen beide Volksbegehren ab.

Aus Zeit- und Kostengründen werde die Broschüre der Abstimmungserläuterungen nicht neu gedruckt, teilte die Aargauer Staatskanzlei am Donnerstag mit.

Die Gemeinden seien über die Ergänzung zum Abstimmungsbüchlein informiert. Sie würden dafür sorgen, dass das Beiblatt zusammen mit den anderen Unterlagen im Abstimmungskuvert an die Stimmberechtigten verschickt werde.

Das Volk entscheidet im Aargau – zusätzlich zu den drei eidgenössischen Vorlagen – am 12. Februar über fünf kantonale Geschäfte. Es sind drei Volksinitiativen sowie zwei Vorlagen zur Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden.

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