Nach Kritik will sich der Aargauer Regierungsrat für eine bessere Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) im Kanton einsetzen. Die Jugendlichen, die nicht in Pflegefamilien oder bei Verwandten leben, sollen in einer passenden Einrichtung untergebracht werden.
Von 78 im Aargau lebenden minderjährigen Asylsuchenden sind zurzeit nur 24 in «ideale Betreuungs- und Unterbringungslösungen» eingebunden. Das hält der Regierungsrat in einer Stellungnahme vom Freitag zu parlamentarischen Vorstössen aus den Reihen von Grünen, SP, GLP und EVP fest.
54 Jugendliche sind in einer kantonalen Unterkunft zusammen mit Erwachsenen einquartiert. Das kantonale Departement Gesundheit und Soziales hat weitere 13 UMA bei einem Drittanbieter untergebracht.
Ein unbegleiteter minderjähriger Jugendlicher ist in einer Pflegefamilie. Zehn Jugendliche sind bei Verwandten platziert. Von den insgesamt 78 UMA, die mehrheitlich aus Eritrea stammen, sind gemäss Kanton 19 Jugendliche noch keine 16 Jahre alt, 59 sind älter als 16.
Regierungsrat will handeln
Der Regierungsrat räumt ein, «dass Unterbringungs- und Betreuungsstrukturen, die den Bedürfnissen der UMA vollends gerecht werden, im Kanton Aargau heute nur einem Teil dieser Jugendlichen geboten werden können». Es bestehe daher Handlungsbedarf.
Dem Kanton schwebt eine Lösung vor, bei der alle dem Aargau zugewiesenen UMA, welche nicht in Pflegefamilien oder bei Verwandten platziert werden, in einer dafür vorgesehenen und auf ihre Bedürfnisse ausgerichteten Einrichtung leben.
Diese Einrichtung könne kantonsintern oder extern betrieben werden. Der Regierungsrat will im revidierten Sozial- und Präventionsgesetz dafür eine gesetzliche Grundlage schaffen. Das Gesetz liegt derzeit beim Parlament.
Mehrkosten erwartet
Der Regierungsrat weist darauf hin, dass die spezielle Unterbringung und die Betreuung von UMA zu Mehrkosten von zwei Millionen Franken pro Jahren führen würden.
Ein grosser Teil der minderjährigen Asylsuchenden werde früher oder später einen positiven Entscheid, respektive ein Bleiberecht erhalten. Es sei daher entscheidend, diese Jugendlichen so früh wie möglich zu integrieren.
Dafür würden die Folgekosten später geringer sein. So vermindere eine Ausbildung das Risiko, dass die UMA als Erwachsene und nach einem Erhalt eines positiven Asylentscheids über längere Zeit Sozialhilfe beanspruchen müssten.