Die Angestellten der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM) erhalten künftig mindestens 3300 Franken im Monat. Je nach Region und Qualifikation garantiert ihnen der neue Gesamtarbeitsvertrag (GAV) bis zu 4150 Franken Lohn.
Die Gewerkschaft Unia veröffentlichte am Freitag Details aus dem GAV, den sie jüngst mit dem Branchenverband Swissmem ausgehandelt hatte und der Anfang Juli in Kraft treten soll.
Der Vertrag definiert drei Lohnregionen. Die höchsten Mindestlöhne gelten in wirtschaftsstarken Kantonen wie Zürich und Genf, die tiefsten im Tessin und im Jurabogen.
Laut Unia liegen die im GAV festgelegten Mindestlöhne grösstenteils über dem Lohn, den die Gewerkschaften mit ihrer Mindestlohn-Initiative gesetzlich vorschreiben wollen. Die Initiative will in die Verfassung schreiben, dass jeder Arbeitnehmer in der Schweiz mindestens 22 Franken pro Stunde erhält.
Laut Swissmem-Sprecher Ivo Zimmermann spielte die bevorstehende Abstimmung über Mindestlohn-Initiative eine Rolle beim Abschluss des neuen GAV. «Das politische Umfeld hatte sicher auch einen Einfluss», sagte er gegenüber der Nachrichtenagentur sda. «Mit dem neuen Vertrag setzen wir ein Zeichen, dass Lohnfragen auf Betriebs- und Branchenebene gelöst werden sollten und nicht durch staatliche Regeln.»
Mehr Flexibilität bei Arbeitszeit
Im Gegenzug für die Mindestlöhne gewährt der GAV den Arbeitgebern mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit. Sie können künftig bis zu 200 Stunden Überzeit ins neue Jahr übertragen. Bisher waren es 100 Stunden.
Ausserdem wird der so genannte «Krisenartikel» vereinfacht. In ausserordentlichen Situationen können die Firmen in Absprache mit dem Personal die Arbeitszeit befristet nach oben anpassen. Das ist bereits heute möglich, allerdings brauchte bisher etwa eine Firma, die nicht konkurrenzfähig ist, dazu auch den Segen der Gewerkschaften. Diese Voraussetzung fällt mit dem neuen GAV weg.
Der neue GAV gilt für rund 120’000 Angestellte. Er läuft bis 2018.