Mit der ab Ende 2017 geplanten Abschaffung der SBB-Minibars muss sich ein Schiedsgericht befassen. Die Gewerkschaft des Verkehrspersonals (SEV) und die Unia wollen eine Klage einreichen wegen Verletzung des Gesamtarbeitsvertrages (GAV).
Die Gewerkschaften kritisieren, dass sie als Sozialpartner nicht vorgängig über die Abschaffung der Minibars informiert worden seien. «Wir wurden nicht konsultiert, und auch die Personalkommission wurde trotz Informationspflicht nicht informiert», sagte Regula Bieri vom SEV am Dienstag in der Sendung «Espresso» von Schweizer Radio SRF.
Auch die rund 200 betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien nicht ins Bild gesetzt worden, sagte Bieri. Der SEV sorgt sich um die Mitarbeiter, obwohl Elvetino plant, diese nach einer Umschulung künftig im Speisewagen einzusetzen. Minibar-Mitarbeiter könnten für die neue Aufgabe nicht genügen und entlassen werden, sagte Bieri.
Der SEV fordert, dass die für die Bahngastronomie verantwortliche Elvetino das Minibar-Personal für Einsätze im Speisewagen schult und begleitet. Die SBB plant, die heute schon nach und nach weniger werdenden Minibar-Wägelchen ab Ende 2017 ganz aus dem Verkehr zu ziehen. Im Gegenzug will sie die Zahl der Speisewagen erhöhen.
«Man kann sich bemühen»
Elvetino-Chef Wolfgang Winter bedauerte im Radiobeitrag die Klage. Es seien Gespräche geführt worden bezüglich der Strategieänderung, aber vor der Kommunikation habe es keinen direkten Kontakt mit dem SEV gegeben, sagte er. Dem Thema sei nicht derart hohe Beachtung gegeben worden, weil ja keine Arbeitsplätze betroffen seien.
Auf die Frage, ob Elvetino jedem Minibar-Mitarbeiter einen neuen Job garantieren könne, sagte Winter, dass kein Unternehmen Garantien über eine so lange Zeitperiode geben könne. «Aber man kann sich bemühen darum, dass es ermöglicht wird.»
Die Gewerkschaften SEV und Unia wollten sich am Dienstagabend an einer Personalversammlung in Olten SO das Mandat für die Klage erteilen lassen.