Mit Blaulicht bis ans Bundesgericht

Die Einsatzfahrzeuge eines privaten Rettungsdienstes aus Härkingen SO dürfen weiterhin mit Blaulicht und Klanghorn ausgerüstet sein. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die Motorfahrzeugkontrolle des Kantons Solothurn hatte verfügt, die entsprechende Bewilligung für sieben Fahrzeuge zu entziehen.

Die Einsatzfahrzeuge eines privaten Rettungsdienstes aus Härkingen SO dürfen weiterhin mit Blaulicht und Klanghorn ausgerüstet sein. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die Motorfahrzeugkontrolle des Kantons Solothurn hatte verfügt, die entsprechende Bewilligung für sieben Fahrzeuge zu entziehen.

Das Solothurner Verwaltungsgericht hiess die Beschwerde des Unternehmens im September 2014 zumindest teilweise gut und entschied: Nur für die beiden Notarzteinsatzfahrzeuge müsse keine Bewilligung mehr erteilt werden.

Das Gericht begründete seinen Entscheid unter anderem damit, dass diese beiden Wagen keine zentrale Bedeutung für die Firma hätten. Die entsprechende Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit halte sich deshalb in Grenzen.

Das sieht das Bundesgericht in seinem am Donnerstag publizierten Urteil anders. Ein Bedarf der Firma an den beiden ordnungsgemäss ausgerüsteten Notarzteinsatzfahrzeugen könne nicht ausgeschlossen werden.

Unter dem Gesichtswinkel der Verhältnismässigkeit sei es ausserdem nicht erforderlich, die Bewilligung für die mit erheblichen finanziellen Mitteln speziell ausgerüsteten Fahrzeuge zu entziehen. (Urteil 1C_530/2014 vom 04.01.2016)

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