Der Referenzzinssatz für die Mieten in der Schweiz wird künftig kaufmännisch gerundet. Der Bundesrat hat eine entsprechende Verordnung verabschiedet. Die neue Regel gilt ab dem 1. Dezember. Dann wird auch der neue Referenzzinssatz veröffentlicht.
Die Mietzinsgestaltung basiert seit September 2008 auf dem hypothekarischen Referenzzinssatz. Dieser wird aus dem Durchschnittszinssatz der inländischen Franken-Hypothekarforderungen der Banken in der Schweiz errechnet. Das Bundesamt für Wohnungswesen gibt den Referenzzins vierteljährlich bekannt.
Bisher passte das Amt den Referenzzinssatz an, sobald sich der Durchschnitt der Hypozinsen gemessen am erstmals erhobenen Wert von 3,43 Prozent um 0,25 Prozentpunkte verändert hatte.
Neu erfolgt die Festlegung des für die gesamtschweizerischen Mieten massgeblichen Zinssatzes durch kaufmännische Rundung auf den nächsten Viertelprozentwert. Ein Durchschnittszinssatz von 2,62 Prozent wird demnach auf einen Referenzzinssatz von 2,50 Prozent abgerundet, ein Durchschnitt von 2,63 auf auf 2,75 Prozent aufgerundet.
Methode weniger bürokratisch
Der Methodenwechsel erfolgt durch eine Verordnungsänderung, wie der Bundesrat mitteilt. Die neue Methode kommt der Kritik einer breiten Öffentlichkeit entgegen, wonach die die geltende Festlegung bürokratisch und schwer nachvollziehbar ist.
Zudem führte das seit der Einführung des Referenzzinssatzes stark gesunkene Hypothekarzins-Niveau zu einer Benachteiligung der Mieter. Die kaufmännische Rundung sollte dieses Ungleichgewicht dauerhaft verhindern, schreibt die Landesregierung.
Der Mieterverband errechnete, dass die Mieter seit Einführung des Referenzzinssatzes in der alten Form eine Milliarde zuviel Miete bezahlt hatten. Er forderte darum vehement die Umstellung auf die kaufmännische Rundung und die Abkehr vom der Regelung mit den 0,25 Prozentpunkten.
Der Hauseigentümerverband widersetzte sich der neuen Methode. So kurz nach Einführung untergrabe das die Rechtssicherheit und das Vertrauen ins Mietrecht.